Jugendgerichtshilfe wirklich alles erzählen?
Ich gehe demnächst zur jugendgerichtshilfe, mein Anwalt sagt es ist wohl ganz gut dorthin zu gehen, damit sich das Gericht ein Bild von einem machen kann. In meiner Vergangenheit gab es ein paar Sachen die mich sehr mitgenommen haben, Dinge die meine Mutter und mein Vater getan haben. Meine Frage ist jetzt, wenn ich das dort erzähle um dadurch evtl eine straflinderung zu bekommen, kann dann eine Strafe auf meine Mutter zukommen, oder kann es sein das ich nicht mehr zu Hause wohnen darf (bin 18)
4 Antworten
Da du volljährig bist, kann dich das Jugendamt nicht mehr aus der Familie herausnehmen, wenn du dort leben willst. Besser ist es, wenn du alles erzählst, was "strafmildernd" wirken kann.
Ich denke, dass deine Termin bei der Jugendgerichtshilfe dafür da ist, deine Bereitschaft zu zeigen, dein Leben ändern zu wollen und dich deiner Verantwortung zu stellen.
Deine Schuld direkt oder indirekt auf andere (deine Eltern?) zu schieben, wirkt nicht sehr überzeugend, denn schließlich warst es du, die Bockmist gemacht hat.
Dass du von zuhause ausziehen möchtest, eventuell in eine betreute Jugend-WG, kannst du hingegen ruhig erzählen. Bei vielen straffälligen Jugendlichen ist die Familie nicht unbedingt ein Traum.
Da hast du etwas komplett falsch verstanden. Nun ich soll mein leben bei der jugendgerichtshilfe erzählen, dazu gehören halt auch tiefen die mich Nunmal geprägt haben die meine Eltern getan haben. Meine einzige frage war ob es schlecht für meine Eltern sein kann wenn ich das erzähle. Ich will überhaupt nichts auf meine Eltern schieben! Und in eine wohngruppe oder sonstiges möchte ich auch nicht ganz im Gegenteil ich möchte eben zuhause wohnen bleiben.
Bist ja echt komplett an meiner frage vorbei wow
Die Jugendgerichtshilfe hilft dir, sie versucht vor Gericht, die absehbare Strafe zu mildern. Dazu muss sie sich ein Bild von deiner Familie und von deinem Umfeld machen.
Du solltest zu der Jugendgerichtshilfe ehrlich sein, sie merkt es, wenn du etwas verschweigst oder anders darstellst, um jemanden zu decken. Es geht hier nicht um deine Eltern, was die gemacht haben, sondern um dich.
Ich war auch schon Jugendgerichtshelfer. Das Gericht beachtet bei der Urteilsentscheidung deine familiäre Situation oder wenn du durch dritte Personen in diese missliche Lage gekommen bist. Das Urteil kann dadurch weitaus geringer ausfallen, also sei bitte ehrlich.
Und trotzdem gilt das Sprichwort: "mitgehangen ist mitgefangen", was so viel heißt, dass du auch bestraft wirst, obwohl du gar nichts gemacht hast und nur dabei warst.
Ich wäre grundsätzlich vorsichtig, was ich von mir preisgebe. Losgetretene Lawinen lassen sich nicht mehr aufhalten. Es heißt nicht umsonst, reden ist Silber, schweigen ist Gold.