Jagdschein/Führungszeugnis?
Hallo,
Folgende Thematik:
Ich habe vor den Jagdschein zu machen, habe jedoch vor vier Jahren eine kleine Jugendsünde im BtMG begangen. Es ging um 1g Cannabis.
Ich habe keine Strafe erhalten. Keine Sozialstunden, keine Geldstrafe. Nichts.
Dies war selbstverständlich auch das letzte Mal, dass ich mit Cannabis in Berührung kam.
Ich kann die evtl. kommenden Antworten nachvollziehen, dass man niemanden der Drogen konsumiert an Waffen lassen soll. Das sehe ich genauso. Jedoch ist dieses Vergehen bereits vier Jahre her.
Ich bin jetzt 22, mit 18 begann ich die Jugendsünde.
Das einfache Führungszeugnis habe ich bereits angefordert und in diesem sind keine Einträge vorzufinden.
Ich bin inzwischen schon öfters mit auf die Jagd gegangen, habe geholfen Hochsitze zu bauen, war mit auf dem Ansitz, habe Wild aufgebrochen etc. und bin dadurch eben auf den Entschluss gekommen, dass ich meinen Jagdschein machen möchte, da mich das Thema Wild/Wald/Natur/Pflege etc. sehr interessiert.
Nun zu meiner Frage:
Wie bereits erwähnt habe ich das einfache Führungszeugnis schon angefordert - ohne Eintrag.
- Wird die Waffenbehörde, wenn ich den Jagdschein bestehen sollte, bei der Überprüfung das erweiterte Führungszeugnis anfordern?
- Habe ich dort einen Eintrag, obwohl ich keinerlei Strafe bekommen habe?
- Wie stehen meine Chancen, den Jagdschein dann letztendlich auch ausgehändigt zu bekommen?
Ich bedanke mich im Voraus für kommende Antworten und Informationen.
3 Antworten
Wie bereits erwähnt habe ich das einfache Führungszeugnis schon angefordert - ohne Eintrag.
(1) Wird die Waffenbehörde, wenn ich den Jagdschein bestehen sollte, bei der Überprüfung das erweiterte Führungszeugnis anfordern?
(2) Habe ich dort einen Eintrag, obwohl ich keinerlei Strafe bekommen habe?
(3) Wie stehen meine Chancen, den Jagdschein dann letztendlich auch ausgehändigt zu bekommen?
Bei der Anmeldung zur Jägerausbildung wirst Du auch dem Amt gemeldet, da Du ja eine staatlich anerkannte Jägerprüfung abelegen willst am Ende der Ausbildung.
Dabei wird vom Amt Dein erweitertes Führungszeugnis angefordert. Außerdem wird an allen Stellen an denen Du in den letzten Jahren gewohnt hast eine Abfrage durchgeführt, ob Du dort irgendwo polizeilich in Erscheinung getreten bist. Wenn dort also in den Polizeiakten vermerkt ist, dass Du mit Drogen erwischt wurdest, dann kann das schon Konsequenzen haben (in der Form, das Du nicht zur Jägerprüfung zugelassen wirst).
Nicht umsonst gibt es im Waffengesetz den Passus, dass Du nur eine Waffe besitzen darfst, wenn Du "persönlich geeignet bist". Siehe Paragraph 6 WaffG.
Der Vorfall könnte im Zweifel zu Deinen Ungunsten ausgelegt werden, selbst wenn es nie zu einer Anklage oder gar Verurteilung kam.
Ob das zu Problemen führt oder ob sie es "übersehen" bzw. als Bagatelle einstufen, das können wir Dir nicht vorhersagen.
Wird die Waffenbehörde, wenn ich den Jagdschein bestehen sollte, bei der Überprüfung das erweiterte Führungszeugnis anfordern?
Nein, da ist die Waffenbehörde wird ein einfaches behördliches Führungszeugnis abfordern. Hier steht sogar noch mehr drin, allerdings nur Verwaltungsentscheidungen wie z.B. Berufsverbote.
Habe ich dort einen Eintrag, obwohl ich keinerlei Strafe bekommen habe?
Nein. Ohne Strafe kein Eintrag.
Wie stehen meine Chancen, den Jagdschein dann letztendlich auch ausgehändigt zu bekommen?
Das kann dir hier keiner sagen, wir sind nicht deine Waffenbehörde. Dein FZ wird aber ohne die BTM Sache ausgestellt.
da steht nichts drin. alles gut!!
Danke für die Antwort, warum bist du dir da so sicher?
lg