Ist es Strafbar wenn man jemand ?
Mit einer Spieltzeug Pistole die wie eine echte ausieht einen damit anvisiert (Er denkt die ist echt) Nur aus neugier frage ich hab das nicht vor.
3 Antworten
Es kommt drauf an. U.a. was genau damit gemacht wird und in welchem Kontext das passiert.
Würde ich jetzt mal ein Szenario nehmen von wegen 'jemand geht mit einer Spielzeugpistole in eine Drogerie und verlangt Geld raus, indem er jemanden damit bedroht und glaubhaft versichert die Pistole sei echt', dann stellt sich die Frage zwischen 'räuberischer Erpressung' und 'schwerer räuberischer Erpressung' und da würde man dann in diesem Falle vermutlich eher in Richtung der schweren Räuberischen Erpressung votieren, da du ja gesagt hast, dass die Spielzeugwaffe 'wie echt' aussieht, da hier die Spielzeugwaffe, trotz ihrer tatsächlichen Ungefährlichkeit vermutlich als 'anderes gefährliches Werkzeug' qualifiziert würde
Wäre es ein buntes Plastik-Teil, das erkennbar mit Wasser gefüllt ist, dann wäre dem nicht so und es würde vermutlich, ähnlich wie im Labello Fall lediglich die (einfache) räuberische Erpressung Anwendung finden.
Das Szenario als solches ist ziemlich lückenhaft, sodass ich da nichts konkretes rausholen möchte. Bedrohung wäre allerdings eine Option
Naja, im besten Fall kriegst nur nh Anzeige.Im schlimmsten Fall guckst Du in den 9mm Lauf des Beamtens, da diese es nicht erkennen ob es sich um ein Spielzeug handelt oder eine Schusswaffe .
Selbstverständlich ! Bedrohung !