Ist es strafbar Fake news zu machen und zu verbreiten?

8 Antworten

Ich gehe bei der Fragestellung davon aus, dass die bewusste Herstellung eines falschen Faktums mit dem Wissen, dass es so ist und der ebenfalls bewussten Verbreitung unter Hinnahme einer Reaktion Dritter darauf die Basis der Frage ist.

Je nach Art und Auswirkung kann dies dann schon strafbar sein. Es ist dann eine Täuschung, hier ganz hübsch unter BGB bzw. StGB-Betrachtung erklärt: Täuschung – Definition und Beispiel nach dem BGB / StGB (juraforum.de)

Woher ich das weiß:Hobby – Kommunalpolitik und Themen bis auf Landtagsebene

Nein. Es ist nicht strafbar falsch zu liegen.. Zum Glück. Und es gehört auch zur Pressefreiheit Unsinn zu reden. Zum Glück.

Kommt darauf an, Verleumdung wäre ne Straftat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nachrichtenfälschungsgesetz, § 42, Absatz 1:

"Wer Nachrichten nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Nachrichten in Umlauf bringt, wird mit WLAN-Sperre oder Handy-Entzug nicht unter einer Woche bestraft."

Warum willst du das überhaupt machen?

Aber ja, klar ist es strafbar wenn du den Ruf anderer Personen schädigst ect.