Ist es gesetzlich verboten?
Ist es verboten wenn ich meinen Fuß in die wohnungstür von meinem Exfreund spreize? Er hat noch Sachen von mir und macht uns nie die Türe auf. Wie kann ich dann trotzdem an meine Sachen kommen? Ich will unangekündigt auftauchen aber wenn er die Türe gleich wieder schließt darf ich dann meinen Fuß rein spreizen?
3 Antworten
Das zählt, glaube ich schon als "Hausfriedensbuch". Also das besser nicht …
Trotzdem, ich würde dennoch immer und immer wieder kommen, anrufen, alles. Irgendwann mal gibt er nach und rückt deine Sachen raus um eeendlich Ruhe zu haben und wenn es 4 Wochen dauert. Wenn du täglich dranbleibst, bekommst du mal deine Sachen.
Nein. Das wäre Hausfriedensbruch.
Du wirst klagen müssen.
Das währe Hausfriedensbruch und kann zur anzeige gebracht werden.