Ist es erlaubt, auf einem sozialen Netzwerk..

9 Antworten

Anzufangen wäre bei einer Abgrenzung/Definition eines Nacktbildes. Zunächst einmal heißt Nacktbild - gänzlich ohne Bekleidung. Hier wäre zu unterscheiden, ob es sich eher um ein Aktbild oder um eine pornographische Darstellung handelt (man lese zur Abgrenzung nach in den Wikipedia-Artikeln: Aktfotografie und Pornografie). Die Unterscheidung ist wichtig für die weitere Einordnung.

Pornographie in sozialen Netzwerken zu verbreiten (und zur Verwirklichung des Tatbestands reicht der Upload aus) ist - selbst wenn die Person über 18 Jahre alt ist (unter 18 Jahre = automatische und unbedingte Strafbarkeit nach §§ 184b, 184c StGB!) - m.E. eindeutig strafbar, denn in den sozialen Netzwerken ist eine unüberschaubare Zahl an Anwendern unterwegs, deren Alter auch unter 18 Jahre alt liegt - man kann es zumindest nicht ausschließen, weil die Zugänge zu den sozialen Netzwerken nicht reguliert und überprüft sind (Ameldeübprüfung). Insofern würde man zweifelsfrei den Tatbestand nach § 184 StGB erfüllen.

Schon aus diesen Überlegungen würde ich auch darauf verzichten ein Aktbild einzustellen - wobei das strafrechtlich möglicherweise den Tatbestand nicht erfüllt - die Definitionen sind ja auch nicht eindeutig, weswegen stets der Einzelfall zu betrachten ist.

Weiterhin dürften die meisten AGB das Einstellen solcher Bilder von vorneherein ausschließen und bei Verstoß droht die Kündigung des Vertrags durch den Betreiber und man wird "verbannt".

Ergänzung für Bilder anderer Personen: Will man das Bild einer fremden Person einstellen, so braucht man dessen Zustimmung. Das gilt übrigens nicht nur für Nacktbilder!

Für andere Internetseiten kann man die Frage nicht pauschal beantworten. Es mag durchaus Seiten geben, deren Betreiber in den AGB den Upload von Bildern erlauben und die durch Alterskontrolle den Zugang so beschränken, dass keine Personen unter 18 Jahren Zugang haben. In diesem Fall dürfte natürlich auch Erwachsenenpornographie hochgeladen werden (die Grenze wäre § 184a StGB).

Gesetzestatbestände gibts hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html

Nein. Es ist auf Sozialen Netzwerken verboten pornografische Inhalte hochzuladen. Auf Internetseiten ist es nur dann erlaubt, wenn es die eigene ist und man dies nach Jugendschutzregeln schützt....

Von anderen Personen erstrecht nicht, solange man nicht die Erlabnis dieser Person hat.

Egal ob nackt oder angezogen: Bilder von Freunden oder Fremden bedürfen deren Erlaubnis zur veröffentlichung oder verbreitung. Tut man dies ohne Erlaubnis verletzt man deren Persönlichkeitsrechte und kann rechtlich belangt werden

Ein Aktbild (Nacktbild) ist keine Pornographie.

Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont werden.

Es gibt auf facebook endlos Aktbilder von Mitgliedern auf pinwänden.

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@DeinErklaerbaer

Diese Definition ist sehr weit gefächert und nicht universal anwendbar, da auch Bilder von nackten als pornografisch gelten, besonders in sozialen Netzwerken. Dabei bedarf es nicht nur des Aktes an sich.

Und facebook, diese unheimlich sichere und nützliche Plattform vorsicht Sarkasmus ist nun wirklich nicht grade der beste Argumentationspunkt, da dort täglich XXXX mio. Verstöße gegen Gesetze getätigt werden...Als an facebook würde ich mich als allerrrrrr letztes orientieren :D

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Man sollte auch mal die AGB's von sozialen Netzwerken usw lesen, auf frei zugänglichen Seiten wo auch Minderjährige anzutreffen sind, ist es meißt untersagt, bei manchen nur in geschützten Bereichen. Dann doch lieber auf seriösen FKK-Seiten. Bilder von anderen Personen, .... auf keinen Fall ohne Zustimmung der Person und dann auch nur wenn man Urheber des Bildes ist.

Nein, versuch es erst gar nicht erst (von fremden Frauen/Freundin, Mädchen Bilder hochzuladen) Kann mit Gefängnis bestraft werden, meistens aber mit sehr teuren Urheberrechtsverletzungen die meist bei 10.000 euro anfangen.. Wer sowas schon im Sinn hat, ist schon leicht gestört. Ich hab mal einen verklagt, der mein Profilbild benutzt hat. Hab 6.000 euro von dem "Held" bekommen.

Ich glaube in der Frage ging es um die prinzipielle Darstellung, nicht den Urheber. Wir gehen jetzt mal von eigenen Bildern aus.

6000? Respekt. Würde mich nachdenklich stimmen, wenn ein Foto von mir mehr Geld einbringt als ehrliche Arbeit. Gibt schon Zeitgenossen...tz...

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  1. Von einer anderen Person generell nur mit ihrem Einverständnis.
  2. Das fällt unter Pornografie und damit wird der Jugendschutz aktiv. Auf frei zugänglichen Seiten wird es somit sicherlich Probleme geben.

Ein Aktbild (Nacktbild) ist keine Pornographie.

Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont werden.

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@DeinErklaerbaer

Sorry, aber wenn ich Nacktfoto lese, dann stelle ich mir nicht unbedingt einen Neandertaler vor, der deshalb Nakt ist weil Kleidung noch nicht erfunden wurde.

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@Blayk

@DeinErklaerbaerer Du bist ja eklig.

Bei deinem Wissen könnte ich mir vorstellen, das du die jeden Tag mehrere Pornos ansiehst.

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@Silberquelle

Das ist eine offizielle, völlig wertfreie Definition, die jederzeit auf Wiki und in offizieller Rechtsliteratur nachlesbar ist. Nicht mehr und nicht weniger.

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