Ist eine Grundgebühr für Wasser bei einem leer stehenden Haus Plicht?
Ist eine Grundgebühr für Wasser bei einem leer stehenden Haus Plicht ?
Hallo liebe Landsleute,
habe da ein dezentes Problem mit der Wasser/Abwasserversorgung.
Seit einigen Jahren besitze ich ein Wohnhaus welches ich mal von meinem Vater erbte. Dieses Wohnhaus bewohne ich selber nicht, da es eigentlich eine Bauruine ist. In diesem Haus wohnt somit niemand, da wird auch kein Wasser, Strom und sonstiges ver/ gebraucht. Trotzdem soll ich für dieses Haus jährlich diese Grundgebühr für Wasser und Abwasser zahlen. Ist das denn noch rechtens ? Für was bezahlen was nicht genutzt wird ? Wenn von euch da jemand sich damit auskennt, wäre ich dankbar für gute Ratschlage.
3 Antworten
Die Abwassergebühr richtet sich ja nach dem verbrauchten Frischwasser. Die Grundgebühr fürs Frischwasser ist fällig, wenn ein Frischwasseranschluss besteht. Wenn Du auf Dauer diesen nicht nutzen willst, empfiehlt es sich, das Haus "abklemmen" zu lassen. Kostet auch etwas, aber danach fällt auch die Grundgebühr weg.
Ist beim Strom ja ähnlich, sobald der Anschluss aktiv ist, fällt die Grundgebühr an, unabhängig vom Verbrauch.
Die Grundgebühr für Wasser (aber auch zum Beispiel für Strom) bezahlst Du, sobald der Versorger Dir einen nutzbaren Anschluss zur Verfügung stellt. Denn hierfür stellt der Versorger Dir beispielsweise einen Zähler zur Verfügung mit der Möglichkeit, den Anschluss nutzen zu können. Beim Abwasser kommen noch die Gebühren für das Oberflächenwasser hinzu. Möchtest Du entsprechende Anschlüsse wie Wasser, Strom, Gas etc. nicht nutzen, kündigst Du die An-schlüsse mit der Konsequenz, dass dann die Zähler ausgebaut bzw. die Anschlüsse abgeklemmt werden.
Und Grundsteuer auch noch ans Amt . Ist doch dein Luxus das Ding vergammeln zu lassen.
Bau doch die Zu-und Ableitungen an der Übegabestelle aus , dann kannst kündigen .