Ist der Sprachfehler ein K.O Kriterium bei der Polizei?

3 Antworten

Das Problem ist nicht die Sprachstörung, sondern die Tatsache, dass du nervös wirst. Nervöse Menschen kann in dieser Branche niemand gebrauchen.

Wenn sich die Nervosität dann so niederschlägt, könnte man darin eine Eigen- und Fremdgefährdung sehen. Ein gewaltbereites Gegenüber wartet sicher nicht, bis du in der Lage bist, deine Anweisungen klar und verständlich zu formulieren. Und was, wenn sie dich auslachen?

Eine Situation vergleichbar mit einer brenzligen Einsatzlage kennt deine Nervosität wahrscheinlich auch noch gar nicht. Was passiert dann? Verstummmst du? Zitterst du? Weinst du? Schießt du? Darauf lässt man es nicht ankommen. Könnte also sein, daß deine Psyche nicht als stabil genug angesehen wird.

Als Ausschlusskriterium kann man es trotzdem nicht bezeichnen. Du musst es ja nicht als textgemarkerte Randnotiz auf deine Bewerbung schreiben, sodaß man dich gar nicht zum EAV zulässt. Wenn überhaupt, kommt es im AC/SI zur Sprache (welch Wortwitz!).

Gruß S.

Das kann durchaus ein K. O. Kriterium sein. Dabei musst du auch an dich selbst denken.

Viele Situationen bei der Polizei werden durch das Auftreten deeskaliert. Wenn du beipsielsweise einem Raudi mit einem Sprachfehler sagen willst, dass er doch den Platz zu verlassen hat, dann ist leider die Chance groß das er dich nicht ernst nimmt und die Sache eskaliert.

Auch wenn es sich hart anhört, so ist das Auftreten einer Person ausschlaggebend um ohne Gewalt eine Situation klären zu können.

Je nach Auftreten & der zuständigen Person (Einstellungstest, Ausbilder, ...) kann das ein K.O.-Kriterium sein.
Für dich wäre vielleicht eine Psychotherapie sinnvoll, um deine Sprachstörung in den Griff zu bekommen.