Ist das ein Fehler?


04.07.2025, 14:28

Ich meine, weil viele sagen das gutefrage ab 11 ist.

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Jap, da gibt es einen Fehler. Da hat die IT die AGB falsch umgesetzt.
Entweder ist der Fehler unabsichtlich passiert oder man hat nicht gewusst, dass der Wortlaut der AGB, nämlich "Nutzer, die voll geschäftsfähig sind oder das elfte Lebensjahr vollendet haben" bedeutet, dass sich Nutzer mit Zustimmung eben schon ab dem elften Geburtstag und nicht erst ab dem zwölften hier anmelden können.

Ich meine, weil viele sagen das gutefrage ab 11 ist.

Bloß weil viele Leute etwas sagen, bedeutet dies noch lange nicht, dass es stimmt.

Es lohnt sich stets zu überprüfen, was gesagt wird, und wie du siehst, anhand der Registrierung ist es ab 12. :)

EDIT: Offenbar ist gutefrage laut den AGB ab 11 (sofern man die Erlaubnis der Eltern hat), registrieren kann man sich aber scheinbar erst mit 12 Jahren. (Siehe Kommentare)


ruhrgur  04.07.2025, 14:37

Was das Eingabefeld sagt ist irrelevant, maßgeblich sind die AGB. Und diese sagen nun einmal ganz eindeutig, dass man nur 11 Jahre alt sein muss, wenn die gesetzlichen Vertreter der Registrierung zustimmen.

nosaj  04.07.2025, 14:41
@ruhrgur

Aloha, ich habe gearde mal nachgesehen und konnte in den FAQ nichts finden, könntest du bitte mal den Bereich zitieren, in dem dies stehen soll?

ruhrgur  04.07.2025, 14:42
@BeHappy757

Ja, das liegt aber an der IT. Bevor der Passus mit dem vollendeten 11. Lebensjahr in die AGB aufgenommen wurde, gab es gar keine Untergrenze und auch noch keine Pflicht, überhaupt ein Geburtsdatum anzugeben. Da scheint sich einfach jemand beim Programmieren vertan zu haben.

ruhrgur  04.07.2025, 14:43
@nosaj

AGB, nicht FAQ.

Nutzungsberechtigt sind nur Nutzer, die voll geschäftsfähig sind oder das elfte Lebensjahr vollendet haben und mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretungsberechtigten handeln.

(§ 2 Nr. 1 AGB gutefrage)

nosaj  04.07.2025, 14:44
@ruhrgur

Ah, bin von den AGB´s ausgegenangen, da du geschrieben hattest.

Was das Eingabefeld sagt ist irrelevant, maßgeblich sind die AGB. Und diese sagen nun einmal ganz eindeutig, dass man nur 11 Jahre alt sein muss, wenn die gesetzlichen Vertreter der Registrierung zustimmen.

Aber gut passiert, danke dir. ^^

Soracent  04.07.2025, 14:50
@ruhrgur
maßgeblich sind die AGB. Und diese sagen nun einmal ganz eindeutig, dass man nur 11 Jahre alt sein muss, wenn die gesetzlichen Vertreter der Registrierung zustimmen.

In den AGBs steht unter §2.1

Nutzungsberechtigt sind nur Nutzer, die voll geschäftsfähig sind oder das elfte Lebensjahr vollendet haben und mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretungsberechtigten handeln.

Das "das elfte Lebensjahr vollendet haben" bedeutet das die Person bereits Ihr elftes Jahr vollendet hat juristisch gesehen heisst das die Person muss 12 Jahre alt sein. Weil mit 12 hat man das elfte Lebensjahr vollendet, mit Elf hat man das Zehnte Lebensjahr vollendet.

ruhrgur  04.07.2025, 14:51
@Soracent

Nein, das ist eben nicht so. Und genau diesen Denkfehler wird auch die IT gemacht haben ;-)

Bist du am 01.01.2000 geboren, so feierst du am 01.01.2001 deinen ersten Geburtstag und hast dein erstes Lebensjahr vollendet. Hast du dein elftes Lebensjahr vollendet, bist du 11 Jahre alt.

nosaj  04.07.2025, 14:53
@ruhrgur

Ich glaube dies nimmt Ausmaße an, die besser in das Forum gehören, vielleicht ist es ja ein Fehler, vielleicht nicht, aber ich denke dort würde es sich am ehesten aufklären lassen:

https://www.gutefrage.net/forum

Soracent  04.07.2025, 14:53
@ruhrgur

Juristisch gesehen fängt das 11. Lebensjahr am 11. Geburtstag an. In den AGBs steht man muss das 11. Lebensjahr Vollendet haben, das geht nicht wenn man erst 11 Jahre alt ist da, dass 11. Lebensjahr erst dann angefangen hat.

ruhrgur  04.07.2025, 14:55
@Soracent

Erneut, das ist Unsinn. Für die Bestimmung des Lebensalters gelten ganz regulär die §§ 187 ff. BGB. Das erste Lebensjahr beginnt mit deiner Geburt und ist an deinem ersten Geburtstag vollendet. An deinem 11. Geburtstag hast du bereits 11 Lebensjahre vollendet, dein 12. beginnt sodann.

Lies sonst gerne auch nochmal § 2 BGB und sag mir, ob du der Ansicht bist, in Deutschland sei man erst mit 19 Jahren volljährig...

Soracent  04.07.2025, 15:06
@ruhrgur

Ich danke für die Richtigstellung und das senden der Gesetzes Artikel. Mir war nicht bewusst das in Deutschland die Geburt bereits als 1. Lebensjahr gilt. Ich nehme somit meine Kommentaren und Aussagen von vorher zurück

Nein, wenn man an dem Tag geboren worden wäre, wäre man erst 11 Jahre alt !

Das ist kein Fehler.

LG :)


Frage88800 
Beitragsersteller
 04.07.2025, 14:27

Ich meine, weil viele sagen das gutefrage ab 11 ist.

Ich meine, weil viele sagen das gutefrage ab 11 ist.

In den gutefrage AGBs steht: §2.1 (AGB - gutefrage)

Nutzungsberechtigt sind nur Nutzer, die voll geschäftsfähig sind oder das elfte Lebensjahr vollendet haben und mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretungsberechtigten handeln.
das elfte Lebensjahr vollendet haben

 ̶B̶e̶d̶e̶u̶t̶e̶t̶ ̶d̶a̶s̶ ̶d̶i̶e̶ ̶P̶e̶r̶s̶o̶n̶ ̶b̶e̶r̶e̶i̶t̶s̶ ̶d̶a̶s̶ ̶k̶o̶m̶p̶l̶e̶t̶t̶e̶ ̶e̶l̶f̶t̶e̶ ̶L̶e̶b̶e̶n̶s̶j̶a̶h̶r̶ ̶d̶u̶r̶c̶h̶l̶a̶u̶f̶e̶n̶ ̶h̶a̶b̶e̶n̶ ̶m̶u̶s̶s̶.̶ ̶K̶u̶r̶z̶ ̶g̶e̶s̶a̶g̶t̶ ̶d̶i̶e̶ ̶P̶e̶r̶s̶o̶n̶ ̶m̶u̶s̶s̶ ̶m̶i̶n̶d̶.̶ ̶1̶2̶ ̶s̶e̶i̶n̶.̶

Update: meine Antwort ist falsch.
Juristisch gesehen startet das 11. Lebensjahr am 10. Geburtstag, dies bedeutet das die Person mind. 11 und nicht erst 12 Jahre alt sein muss um ein Account erstellen zu dürfen.


Monatik  04.07.2025, 15:10
Bedeutet das die Person bereits das komplette elfte Lebensjahr durchlaufen haben muss.

Man vollendet ein Lebensjahr an seinem Geburtstag.
Wenn man 11 Jahre alt wird, hat man das elfte Lebensjahr vollendet und befindet sich im zwölften Lebensjahr.

Kurz gesagt die Person muss mind. 12 sein.

Daher ist diese Aussage nicht richtig.

Soracent  04.07.2025, 15:11
@Monatik

Danke für die Richtigstellung, habe die Antwort gerade eben angepasst

Monatik  04.07.2025, 15:16
@Soracent

Das hat sich überschnitten. Zehn Sekunden später wäre mein Kommentar nicht mehr nötig gewesen.
"Sorry" für den Hinweis, aber hier ist so viel Verwirrung entstanden, dass ich darauf aufmerksam machen wollte.
Du kannst meinen Kommentar gerne löschen.