Ist das ein Fehler?
Das ist natürlich nicht mein Geburtsdatum.
Ich meine, weil viele sagen das gutefrage ab 11 ist.
4 Antworten
Jap, da gibt es einen Fehler. Da hat die IT die AGB falsch umgesetzt.
Entweder ist der Fehler unabsichtlich passiert oder man hat nicht gewusst, dass der Wortlaut der AGB, nämlich "Nutzer, die voll geschäftsfähig sind oder das elfte Lebensjahr vollendet haben" bedeutet, dass sich Nutzer mit Zustimmung eben schon ab dem elften Geburtstag und nicht erst ab dem zwölften hier anmelden können.
Ich meine, weil viele sagen das gutefrage ab 11 ist.
Bloß weil viele Leute etwas sagen, bedeutet dies noch lange nicht, dass es stimmt.
Es lohnt sich stets zu überprüfen, was gesagt wird, und wie du siehst, anhand der Registrierung ist es ab 12. :)
EDIT: Offenbar ist gutefrage laut den AGB ab 11 (sofern man die Erlaubnis der Eltern hat), registrieren kann man sich aber scheinbar erst mit 12 Jahren. (Siehe Kommentare)
Ja, das liegt aber an der IT. Bevor der Passus mit dem vollendeten 11. Lebensjahr in die AGB aufgenommen wurde, gab es gar keine Untergrenze und auch noch keine Pflicht, überhaupt ein Geburtsdatum anzugeben. Da scheint sich einfach jemand beim Programmieren vertan zu haben.
Ah, bin von den AGB´s ausgegenangen, da du geschrieben hattest.
Was das Eingabefeld sagt ist irrelevant, maßgeblich sind die AGB. Und diese sagen nun einmal ganz eindeutig, dass man nur 11 Jahre alt sein muss, wenn die gesetzlichen Vertreter der Registrierung zustimmen.
Aber gut passiert, danke dir. ^^
maßgeblich sind die AGB. Und diese sagen nun einmal ganz eindeutig, dass man nur 11 Jahre alt sein muss, wenn die gesetzlichen Vertreter der Registrierung zustimmen.
In den AGBs steht unter §2.1
Nutzungsberechtigt sind nur Nutzer, die voll geschäftsfähig sind oder das elfte Lebensjahr vollendet haben und mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretungsberechtigten handeln.
Das "das elfte Lebensjahr vollendet haben" bedeutet das die Person bereits Ihr elftes Jahr vollendet hat juristisch gesehen heisst das die Person muss 12 Jahre alt sein. Weil mit 12 hat man das elfte Lebensjahr vollendet, mit Elf hat man das Zehnte Lebensjahr vollendet.
Nein, das ist eben nicht so. Und genau diesen Denkfehler wird auch die IT gemacht haben ;-)
Bist du am 01.01.2000 geboren, so feierst du am 01.01.2001 deinen ersten Geburtstag und hast dein erstes Lebensjahr vollendet. Hast du dein elftes Lebensjahr vollendet, bist du 11 Jahre alt.
Erneut, das ist Unsinn. Für die Bestimmung des Lebensalters gelten ganz regulär die §§ 187 ff. BGB. Das erste Lebensjahr beginnt mit deiner Geburt und ist an deinem ersten Geburtstag vollendet. An deinem 11. Geburtstag hast du bereits 11 Lebensjahre vollendet, dein 12. beginnt sodann.
Lies sonst gerne auch nochmal § 2 BGB und sag mir, ob du der Ansicht bist, in Deutschland sei man erst mit 19 Jahren volljährig...
Nein, wenn man an dem Tag geboren worden wäre, wäre man erst 11 Jahre alt !
Das ist kein Fehler.
LG :)
Hier sind 10-Jährige unterwegs. Natürlich mit falschem Datum.
Ich meine, weil viele sagen das gutefrage ab 11 ist.
In den gutefrage AGBs steht: §2.1 (AGB - gutefrage)
Nutzungsberechtigt sind nur Nutzer, die voll geschäftsfähig sind oder das elfte Lebensjahr vollendet haben und mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretungsberechtigten handeln.das elfte Lebensjahr vollendet haben
̶B̶e̶d̶e̶u̶t̶e̶t̶ ̶d̶a̶s̶ ̶d̶i̶e̶ ̶P̶e̶r̶s̶o̶n̶ ̶b̶e̶r̶e̶i̶t̶s̶ ̶d̶a̶s̶ ̶k̶o̶m̶p̶l̶e̶t̶t̶e̶ ̶e̶l̶f̶t̶e̶ ̶L̶e̶b̶e̶n̶s̶j̶a̶h̶r̶ ̶d̶u̶r̶c̶h̶l̶a̶u̶f̶e̶n̶ ̶h̶a̶b̶e̶n̶ ̶m̶u̶s̶s̶.̶ ̶K̶u̶r̶z̶ ̶g̶e̶s̶a̶g̶t̶ ̶d̶i̶e̶ ̶P̶e̶r̶s̶o̶n̶ ̶m̶u̶s̶s̶ ̶m̶i̶n̶d̶.̶ ̶1̶2̶ ̶s̶e̶i̶n̶.̶
Update: meine Antwort ist falsch.
Juristisch gesehen startet das 11. Lebensjahr am 10. Geburtstag, dies bedeutet das die Person mind. 11 und nicht erst 12 Jahre alt sein muss um ein Account erstellen zu dürfen.
Bedeutet das die Person bereits das komplette elfte Lebensjahr durchlaufen haben muss.
Man vollendet ein Lebensjahr an seinem Geburtstag.
Wenn man 11 Jahre alt wird, hat man das elfte Lebensjahr vollendet und befindet sich im zwölften Lebensjahr.
Kurz gesagt die Person muss mind. 12 sein.
Daher ist diese Aussage nicht richtig.
Was das Eingabefeld sagt ist irrelevant, maßgeblich sind die AGB. Und diese sagen nun einmal ganz eindeutig, dass man nur 11 Jahre alt sein muss, wenn die gesetzlichen Vertreter der Registrierung zustimmen.