Hat jemand hier einem Onlineshop?

1 Antwort

Wer von euch hat einen Onlineshop, und habt ihr euch schon um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gekümmert

Ist überflüssig, da vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Kleinstunternehmen ausgenommen sind, die

  • weniger als 10 Personen beschäftigen UND
  • höchstens einen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro erreichen

Alex


NackterGerd 
Beitragsersteller
 27.12.2024, 15:03

Das kommt aber ganz auf den Onlineshop an

Allerdings gilt diese Ausnahme nicht für Kleinstunternehmen, die Produkte in den Verkehr bringen

https://www.ihk.de/duesseldorf/recht-und-steuern/recht/merkblaetter-von-a-bis-z/barrierefreiheit-ab-juni-2025-fuer-unternehmen-pflicht-6275702?citationMarker=43dcd9a7-70db-4a1f-b0ae-981daa162054

Wenn es dich nicht betrifft dann ok.

Allerdings wird die Barrierefreiheit auch zunehmend von Google geprüft und wird sich beim.SEO bemerkbar machen.

Deshalb wäre zumindest die grundlegende Barrierefreiheit sinnvoll Außerdem würde man dementsprechend Kunden ausschließen die dann bei der Konkurrenz erfolgreich einkaufen können.

Ist also nicht ganz unwichtig