Hat eine namensreihen Folge Änderung rechtliche Konsequenzen?
Leider mag ich meinen Vornamen überhaupt nicht und wurde deswegen auch jahrelang gemobbt. Die Bedeutung ist auch nicht so toll von dem Namen. Allerdings habe ich auch einen Zweitnamen, der mir viel besser gefällt.
Seit 2018 gibt es ja ein Gesetz, welches Personen mit mehreren Namen zb Marie Luise Julia erlaubt, die Reihenfolge dieser zu ändern und somit den Rufnamen von zb Marie nach Julia ändern zu lassen.
Allerdings habe ich Angst, dass ich bei der Mitteilung der Änderung beim Arbeitgeber gekündigt werden kann, da so eine Änderung ja nicht aus Langeweile erfolgt.
Meine Befürchtung ist, dass die Vorgesetzten dann merken, dass mir mein derzeitiger Rufname nicht gefällt und mich nicht nach der Ausbildung übernehmen werden.
Hatte jemand schon mal Erfahrungen damit selbst oder auch aus dem familien und Bekanntenkreis und weiß, wie das abgelaufen ist und wie die Konsequenzen waren ?
Am liebsten würde ich meinen Vornamen komplett streichen lassen und nur noch meinen zweitnamen bzw dann alleinigen Namen haben aber ob das geht weiß ich nicht (ich war deswegen u.a schon mal in langjähriger psychotherapeutischer Behandlung)
vielen Dank schon mal :)
2 Antworten
Äh OK jetzt bin ich geschockt, wie kommst du denn auf die Idee, dass eine Namensänderung eine Kündigung rechtfertigen würde? So ein Quatsch. Da kannst du vor jedes Arbeitsgericht ziehen und bekommst Recht. Namensänderungen sind gang und gäbe, alleine wenn jemand heiratet, oder transsexuell ist. Da sind deine Rechte auch vor dem Arbeitgeber geschützt.
Zudem musst du deinen Vorgesetzen und deinem gesamten Umfeld ja irgendwann mitteilen, dass du anders genannt werden willst. Sonst könntest du es ja gleich lassen - du möchtest ja auch anders genannt werden und es nicht nur auf dem Papier stehen haben.
Deine Befürchtungen kann ich nicht im geringsten nachvollziehen und finde sie auch sehr seltsam.
An meiner Antwort ändert sich durch diese Information gar nichts. Du hast jedes Recht, deinen Vornamen zu ändern, es ist kein Kündigungsgrund, den AG geht der genau Grund auch absolut nichts an.
Niemand erwartet von dir, dass du einen tränenreichen Offenbarungsmonolog hältst. Wenn jemand fragt warum, dann sag doch ruhig, dass du für den Namen diskriminiert wurdest und daher die Gelegenheit ergreifen willst. Den ganzen Rest kannst du weglassen und der geht auch niemanden etwas an.
es liegt doch an dir welchen Rufnamen du wählst! Der Rudname ist ja nicht zwingend der erste Name. Wenn du dich irgendwo vorstellst dann kannst du es auch mit deinem zweiten Namen machen und fertig. Den Psychiater hättest du dir sparen können :-)
Den Psychiater hatte ich auch aus anderen Gründen aber mein Name war auch ein Thema u.a
zudem befürchte ich, dass meine Eltern sauer auf mich sein werden, wenn ich den von Ihnen vorgeschlagenen erstnamen nicht mehr mag und lieber den zweitnamen (ist übrigens der Name meiner uroma) präferiere.
Ich muss vielleicht noch dazu sagen, dass ich mich für die Ausbildung im öffentlichen Dienst als Beamtin beworben habe und da die Voraussetzungen anders sind als zb in der freien Wirtschaft. Daher habe ich Angst gehabt (musste vor Anfang der Ausbildung auch einen Fragebogen zu u.a Neurologischen und psychologischen Fragen beantworten) dort gekündigt zu werden oder nicht übernommen zu werden.