Haftung als Prokurist(Privat)?
Hallo zusammen,
mir wurde das Angebot unterbreitet eine Prokura in einem mittelständischen Unternehmen zu bekommen. Nun habe ich mir die Gedanken gemacht und mich im Netz etwas über die Haftung auseinander gesetzt.
Für was genau haftet der Prokurist genau?
Wenn ich mich um Steuerliche und Sozialabgaben kümmere und dort den Zahlungen nicht nachkomme oder Sozialabgaben unterschlage auf irgendeiner Art und Weise, dann führt das natürlich auf mich zurück.
Wie ist es denn mit bestehenden Verträgen welche der Gesellschafter oder ein anderer Prokurist unterschrieben hat welche letztlich vor meiner Zeit abgeschlossen wurden? Beispiel: Es wurde ein Vertrag mit der Firma XY abgeschlossen, welche z.B. keiner korrekten Steuern oder Sozialabgaben abführt.
Firma XY , behauptet aber und gibt dieses auf schriftlich nieder, dass alle erforderlichen Abgaben und nach Tarifbedinungen des Mitarbeiters gezahlt werden, was aber rechnerisch nicht sein kann vom Stundenlohn, welches wir an Fa. XY zahlen.
Nun steht sich heraus, dass Fa. XY Betrug begangen hat, kann ich dadurch mit als Haftender rangezogen werden, obwohl diese Verträge vor meiner Zeit abgeschlossen wurden?
Viele Grüße
Maximilian
1 Antwort
Man kann natürlich nur für seine eigenen Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Das sollte eigentlich jedem klar sein.
Ein Prokurist repräsentiert das Unternehmen und sollte daher handeln, was im besten Interesse des Unternehmens ist. Falls jedoch durch seine Handlungen dem Unternehmen ein Schaden entstanden ist, kann der Prokurist dafür haften. Diese Haftung kann sein gesamtes Privatvermögen betreffen.
Prokura: Definition, Erteilung & Haftung | StudySmarter
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Das Thema Haftung ist komplex und es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen. So kann beispielsweise die Art der Vereinbarung, die zwischen dem Prokuristen und dem Unternehmen besteht, Einfluss auf die Haftungsfragen haben.
Ein Prokurist, der beispielsweise einen nachteiligen Vertrag abschließt, ohne sich vorher mit der Geschäftsleitung abzustimmen, könnte durchaus dafür haftbar gemacht werden, wenn das Unternehmen infolge dieses Vertrags einen Verlust erleidet.
Wichtig zu betonen ist hierbei, dass nicht nur die Haftung des Prokuristen gegenüber Dritten bzw. dem Unternehmen wichtig ist, sondern auch die Innenhaftung des Unternehmens gegenüber dem Prokuristen.
Richtig.
Allerdings musst du dich bezüglich der Haftung zwingend richtig informieren, und evtl. einen Anwalt oder Steuerberater zurate ziehen.
Bedeutet also, alles was vorher in der Firma abgeschlossen wurde und letztlich um schlimmsten Falle um die Hören fliegen kann, kann nicht auf mich zurückführen bzw. kann ich nicht für verantwortlich gemacht werden?