Haftung als Prokurist(Privat)?

1 Antwort

Man kann natürlich nur für seine eigenen Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Das sollte eigentlich jedem klar sein.

Ein Prokurist repräsentiert das Unternehmen und sollte daher handeln, was im besten Interesse des Unternehmens ist. Falls jedoch durch seine Handlungen dem Unternehmen ein Schaden entstanden ist, kann der Prokurist dafür haften. Diese Haftung kann sein gesamtes Privatvermögen betreffen.
Prokura: Definition, Erteilung & Haftung | StudySmarter
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Das Thema Haftung ist komplex und es gibt viele Faktoren zu berücksichtigen. So kann beispielsweise die Art der Vereinbarung, die zwischen dem Prokuristen und dem Unternehmen besteht, Einfluss auf die Haftungsfragen haben.
Ein Prokurist, der beispielsweise einen nachteiligen Vertrag abschließt, ohne sich vorher mit der Geschäftsleitung abzustimmen, könnte durchaus dafür haftbar gemacht werden, wenn das Unternehmen infolge dieses Vertrags einen Verlust erleidet.
Wichtig zu betonen ist hierbei, dass nicht nur die Haftung des Prokuristen gegenüber Dritten bzw. dem Unternehmen wichtig ist, sondern auch die Innenhaftung des Unternehmens gegenüber dem Prokuristen.
Creator2703 
Fragesteller
 26.04.2024, 14:16

Bedeutet also, alles was vorher in der Firma abgeschlossen wurde und letztlich um schlimmsten Falle um die Hören fliegen kann, kann nicht auf mich zurückführen bzw. kann ich nicht für verantwortlich gemacht werden?

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herja  26.04.2024, 14:19
@Creator2703

Richtig.

Allerdings musst du dich bezüglich der Haftung zwingend richtig informieren, und evtl. einen Anwalt oder Steuerberater zurate ziehen.

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