Hacker Anfragen strafbar?

2 Antworten

Anstiftung zu einer Straftat ist ebenfalls strafbar!

Mal davon abgesehen wird NIEMAND für 55 € versuchen einen E-Mail-Provider zu "hacken".

Natürlich, du stiftest jemanden zu einer Straftat an.

GjcMax2424214 
Fragesteller
 31.03.2024, 23:07

Er bietet es doch für Geld an !

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GjcMax2424214 
Fragesteller
 31.03.2024, 23:13
@Jurafuchs

Ja was und ich stifte ihn ja nicht an er bietet es ja nicht an ich stelle eine Anfrage und er sagt ja also ist es aus seinem Willen raus soll ich das Geld jetzt einfach wegschmeißen ?

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