Habt ihr auch schonmal die Erfahrung gemacht mit der Telekom und Intrum, dass die Rechnungen stellen die an den Haaren herbeigezogen sind? Und wie reagiert man?

2 Antworten

Irgendwann Anfang 2019 bekomme ich dann eine Festnetz Telefon Rechnung die Anfang 2019 entstanden sein soll, als ich bereits nicht mehr in der Wohnung wohnte und mein Vertrag bei der Telekom längst gekündigt war.

In dem Fall wäre die Forderung zwar nicht verjährt, nichtsdestotrotz jedoch strittig. Einmalig (!) dem Inkasso schriftlich mitteilen, dass der Vertrag gem. Kündigungsbestätigung zum XX.XX.2018 geendet ist, du keinerlei Zahlungen leisten wirst, und einem evtl. Mahnbescheid widersprechen wirst (kommt sowieso nicht). Zudem untersagst du vorsorglich die Weitergabe deiner Daten an Dritte gem. BDSG und DSGVO. Das Ganze per Einwurfeinschreiben an das Inkasso schicken, und alle weiteren Bettelbriefe (genau darum handelt es sich nämlich) ungeöffnet in die Papiertonne werfen. Sollte ein gelber Umschlag (Gerichtspost) mit einem Mahnbewcheid eintrudeln, selbigem auf beigefügtem Widerspruchsformular unverzüglich vollstzändig widersprechen, und zurück damit an das Mahngericht (ebenfalls per Einwurfeinschreiben und Fax).

unangepasstTREU 
Fragesteller
 19.07.2022, 16:17

Danke. 👍 hört sich so an als wüsstest du bescheid. Sehr gut.

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  1. hast du von der Telekom eine Kündigungsbestätigung für dein Auszugsdatum erhalten? Ich vermute mal eher, dass deine Mindestvertragsdauer noch nicht rum war. Ein Auszug ist kein Kündigungsgrund, der Vertrag wird dann erst zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet. Solange musst du zahlen und solange ist der Anschluss auch geschaltet. Wenn du ausziehst und der Vertrag noch nicht beendet ist, hast du die Möglichkeit, bei der Telekom den Antrag stilllegen zu lassen. Ansonsten freut sich der nächste. Darum musst du dich aktiv selber kümmern.
  2. die Telekom hat dich angemahnt, verjährt ist da noch nichts, da du ja nicht gezahlt hast. Die Telekom hat das ganze jetzt an ein Inkassounternehmen übergeben. Im Zweifelsfall solltest du dir einen Anwalt nehmen wenn du immer noch der Meinung bist, dass die Forderungen nicht gerechtfertigt sind.
unangepasstTREU 
Fragesteller
 19.07.2022, 15:32

1 ja ich habe eine Kündigung Bestätigung. Zweitens, wäre die Kündigung aus irgendwelchen gründen nicht eingetreten, hätte ich weiterhin diese Summe x (kenne die genaue flatrate Summe jetzt nicht aus dem Kopf) weiterhin zahlen müssen die ich zufor jeden Monat gezahlt habe. In der Rechnung hätte dann gestanden das der Betrag x in den Monaten x y nicht eingegangen ist. Eine Rechnung auf der einzelne Telefonate aufgeführt werden hätte ich mit meinem Vertrag nicht verursachen können da ich eine flatrate (festen monatlichen Betrag) gezahlt hatte. Mit dieser flatrate konnte ich für Betrag x unbegrenzt telefonieren.

2) doch nach 2 Jahren verjähren auch gerechtfertigte Forderungen. Und es war ja 2 Jahre Funkstille. Was für mich auch ein klares Zeichen ist wie unseriös das ganze ist. Eine Forderung die ich tatsächlich verursacht hätte, da wäre sofort Rechnung erste Mahnung, zweite Mahnung, dritte Mahnung, Inkasso gekommen. Und nicht Rechnung. Keine Reaktion auf Widerspruch. 2 Jahre später Inkasso. Noch dazu eine als unseriös und kriminell bekannte Firma. Die wissen genau das sie mich verarschen wollen und sich diese Rechnung ausgedacht haben. Warum sollte ich also Geld das ich nicht habe und noch teurer sein wird als die ausgedachte Rechnung der Telekom, für einen Anwalt bezahlen? Der Fall ist doch klar wie klosbruhe!! Ich habe nicht mehr dort gewohnt, mein Vertrag war gekündigt mein Vertrag hatte eine flatrate (fester Betrag egal wie viel ich telefoniere, nicht Summe x pro minute pro Telefonat.)... Mehr nachweislich im recht kann man doch garnicht sein!

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FordPrefect  19.07.2022, 16:11
@unangepasstTREU
doch nach 2 Jahren verjähren auch gerechtfertigte Forderungen.

Nein, erst mit Ablauf des dritten Jahres nach dem Jahr, in dem die Forderung entstanden ist. Siehe § 195 BGB.

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unangepasstTREU 
Fragesteller
 19.07.2022, 16:13
@FordPrefect

Rechnung soll entstanden sein Januar 2019. Februar 2019-Juli 2022 sind sogar 3,5 Jahre...

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FordPrefect  19.07.2022, 16:18
@unangepasstTREU

Nein. Die Verfristung beginnt mit Ablauf des Jahres, aus dem die Forderung stammt. Das tatsächliche unterjährige Datum der Forderung ist hier unerheblich, so § 199 BGB:

Zitat:

"Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem

1.

der Anspruch entstanden ist und

2.

der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste."

Zitat Ende, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html

Somit träte erst mit Ablauf des 31.12.2022 Verjährung ein.

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FordPrefect  19.07.2022, 16:09
die Telekom hat dich angemahnt, verjährt ist da noch nichts,

Doch, ist es. Denn die Forderung stammt wohl aus 2018, und ist somit mit Ablauf des 31.12.2021 verjährt. Anders verhielte es sich nur, wenn die Forderung aus 2019 wäre. Eine Mahnung hat keinerlei fristhemmende Wirkung.

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