gibt es schon die mütter rente

2 Antworten

  • Ist Ihr Kind bzw. sind Ihre Kinder vor 1992 geboren? Dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt.
  • Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind.
  • Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.
  • Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente!
  • Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Machen Sie sich also schon im Vorwege Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll. Unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Erziehung können gemeinsam erziehende Eltern durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll. Wurde eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet - überwiegend erzogen hat.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html

gibt es schon längst = Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten

Höhe kommt drauf an