gesetzliches Rückgaberecht bei Brautjungfernkleid?

5 Antworten

Das gesetzliche Widerrufsrecht, was du hier meinst, greift in diesem Fall überhaupt nicht, da das Kleidungsstück offensichtlich individuell auf deinen Wunsch hin angefertigt wurde. Die AGB weisen korrekterweise auch noch einmal auf diesen Umstand hin.

Vielmehr liegt ein Sachmangel vor, da du ein anderes Kleidungsstück erhalten hast, als du aus deiner Sicht bestellt hast. Jetzt ist es natürlich ungünstig für dich, dass auf dem Bestellzettel, den du unterschrieben hast, offenbar das gelieferte und nicht das gewünschte Kleid benannt wird. Man könnte argumentieren, dass du das in dem gutem Glauben unterschrieben hast, dass hier das Modell aufgeführt war, was auch zuvor mündlich abgesprochen wurde und dir die Modellbezeichnungen nicht bekannt waren. Ein Zeuge wäre in diesem Fall sicherlich hilfreich.

Aber wenn sich das Geschäft quer stellt und auf die Erfüllung gemäß des Bestellzettels beruft, dann bleibt dir sowieso nur der Weg zu Anwalt. Der kann dann vielleicht einschätzen, ob so etwas Aussicht auf Erfolg hätte.

Gibt es Fotos, auf denen das eigentliche Kleid zu sehen ist?

Wenn es das falsche Modell ist entspricht das ja nicht eurem Auftrag.

das gesetzliche Rückgaberecht bei maßgefertigten Artikeln, wie Brautjungfernkleidern, ist in Deutschland ziemlich eingeschränkt. Wenn ein Artikel speziell auf Bestellung angefertigt wird, gilt in der Regel kein Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass Rücksendungen oder Stornierungen normalerweise nicht möglich sind, außer es liegt ein Fehler seitens des Verkäufers vor.

In eurem Fall scheint es so, dass der Laden das falsche Modell geliefert hat. Auch wenn ihr unterschrieben habt, habt ihr immer noch gesetzliche Rechte, besonders wenn der Fehler nicht eurerseits lag. Ihr könnt auf das Recht auf Nachbesserung bestehen, was bedeutet, dass der Laden das richtige Modell liefern muss.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Ladens sagen zwar, dass keine Rücksendungen oder Stornierungen akzeptiert werden, aber das schließt eure gesetzlichen Rechte nicht aus. Ihr habt das Recht, eine korrekte Lieferung zu verlangen oder, falls das nicht möglich ist, eine Erstattung zu bekommen.

Ich würde euch empfehlen, euch an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt zu wenden, um euren speziellen Fall zu besprechen und weitere rechtliche Schritte zu unternehmen.

Mehr Informationen zu Brautjungfernkleidern und Bestellbedingungen findet ihr hier: https://www.azazie.com/de/

https://www.zalando.de/

https://www.amazon.de/

https://www.otto.de/

ich denke , sämtliche möglichen Fristen dürften wohl verstrichen sein

ewaaaaaaa379 
Fragesteller
 27.04.2024, 14:58

danke für die Antwort! Auch wenn das Kleid erst vorgestern zur Abholung bereitgestellt wurde und ich es gestern geholt habe ?

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Reklamiere das Kleid und frage am besten bei einem Rechtsanwalt nach.