Eine 5 im Sperrfach?

1 Antwort

Hallo,

wenn im Gesamtergebnis steht, dass du die Prüfung laut Punktzahl bestanden hast, bedeutet das in der Regel, dass du nicht mehr in die mündliche Ergänzungsprüfung musst. Die Ergänzungsprüfung ist normalerweise nur erforderlich, wenn du ohne sie durchgefallen wärst.

Um sicherzugehen, solltest du aber die Prüfungsordnung für deinen Ausbildungsberuf oder die Mitteilung der Prüfungskammer (z. B. IHK) genau prüfen oder direkt bei deiner zuständigen Kammer nachfragen. Dort können sie dir verbindlich sagen, ob eine Ergänzungsprüfung nötig ist.

Herzlichen Glückwunsch zu deinem Gesamtergebnis und viel Erfolg weiterhin! 😊