Eigene App in GuV abschreiben?

1 Antwort

Sicher ist es davon abhängig, wie die App "reingekommen" ist, d.h. wurde ein Geldwert berechnet oder kostenfrei. Bei letzterem würde ich meinen, dass keine Abschreibung möglich ist. Ausserdem muss noch beachtet werden, dass es für Abschreibungen einen bestimmten Wert gibt, ab welchem die AfA möglich ist. Liegt sie darunter, dann würde sie nur im Jahr der Anschaffung mit dem vollen Preis in die Berechnung genommen.