Easybox von Vodafone zurücksenden?

1 Antwort

Du hast die Box vor zwei Jahren zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt bekommen. Nach Vertragsende musst du sie nun zurückgeben. Kannst du das nicht, so musst du den Neupreis der Box bezahlen. Schließlich hast du diese vor zwei Jahren neu und unbenutzt in Empfang genommen.

Ich kann also keine Schikane seitens Vodafone erkennen.

GracieLouFree 
Fragesteller
 04.10.2019, 23:39

Vodafone stellt die Box zur Nutzung zur Verfügung. Verlangt dafür keinen Mietzins. Und nach 2 Jahren Nutzungsdauer verlangen sie den Neupreis. Klingt nicht logisch für mich. Es ist entweder eine Vermietung, dann kostet es monatliche Gebühren. Oder eine kostenlose Überlassung. 3. Möglichkeit: der Mietzins ist bereits in den monatlichen Kosten eingerechnet. Wenn sie mir das Gerät aber nach 2 Jahren verkaufen wollen weil ich es nicht zurückgeben kann oder will rechtfertigt das doch keine Neupreis Zahlung. Du bezahlst doch auch keinen Neupreis nach 2-jähriger Nutzung eines Gerätes, das du woher auch immer erwirbst. Oder? Es ist ja dann kein Neugerät mehr.

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sumi79  05.10.2019, 09:18
@GracieLouFree
Vodafone stellt die Box zur Nutzung zur Verfügung. Verlangt dafür keinen Mietzins. Und nach 2 Jahren Nutzungsdauer verlangen sie den Neupreis.

Nein, nach Vertragsende verlangt Vodafone ihr Eigentum zurück. Kannst du nicht liefern, so zahlst du den Neupreis als Entschädigung.

Dies ist jetzt keine überraschende Tatsache, sondern steht dies ganz klar und deutlich in den AGB von Vodafone drin. Es stand auch so vor zwei Jahren drin.

Generell sollte man die Verträge und die AGB zuerst durchlesen, bevor man die Verträge abschließt.

Aber davon mal abgesehen finde ich es gerecht, dass Vodafone den Neupreis verlangt. Schließlich hast du vor zwei Jahren eine nigelnagelneue Box für teuer Geld zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt bekommen. Vodafone zahlte dafür den vollen Preis.

Warum sollte sich Vodafone jetzt von Dir mit dem Restwert abspeisen lassen, wenn Du zwei Jahre lang die Vorzüge eines neuen und modernen Gerätes genossen hast?

Machen wir doch mal so:

Du kaufst ein neues Auto, welches ich bei dir für eine bestimmte zeit kostenlos ausleihe und nach 2 Jahren zahle ich dir den Restwert aus?

Würdest du dir da nicht auch veräppelt vorkommen?

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GracieLouFree 
Fragesteller
 05.10.2019, 22:21
@sumi79

Nein, würde ich nicht. Es ist ja kein neues Gerät mehr. Und der Mietzins, den ich dafür bezahlt habe ist ja sozusagen der "Ersatz" für die Anschaffung eines Neugerätes.

Stell dir mal vor ich gebe das Gerät nach 2 Jahren gebraucht zurück. Vodafone gibt es einem anderen Kunden als "Neugerät", von dem das Gerät ebenfalls nach 2 Jahren wieder zurückgegeben wird. Von dem verlangen sie laut Vertrag dann auch wieder den Neupreis?

Frag gerne bei jeder Versicherung nach, um ein weiteres Beispiel zu nennen. Dinge haben einen Neuwert und einen Zeitwert. Das ist leider so. Und für ein gebrauchtes Gerät möchtest doch du auch nicht den Neupreis bezahlen, wenn du 2 Jahre lang schon Mietgebühren bezahlt hast, oder?

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sumi79  06.10.2019, 08:29
@GracieLouFree
Nein, würde ich nicht. Es ist ja kein neues Gerät mehr.

Wenn du das Auto meinst, dann glaube ich es dir nicht. Man muss selten blöd sein um auf so etwas einzugehen.

Und der Mietzins, den ich dafür bezahlt habe ist ja sozusagen der "Ersatz" für die Anschaffung eines Neugerätes.

Stop!

Welches Mietzins?

Du hast selbst geschrieben, dass du explizit nichts dafür bezahlt hast und Vodafone dir den Router zur kostenlosen Nutzung bereitgestellt hatte. Auch von irgendwelchen "Zinsen" hast du nichts geschrieben.

Du hast deinen Tarif bezahlt, der auch ohne des Gerätes denselben Preis gekostet hat. Den Preis hast akzeptiert, genauso wie die Pflicht den Neupreis für den Router zu bezahlen, wenn du ihn nicht zurück gibst.

Stell dir mal vor ich gebe das Gerät nach 2 Jahren gebraucht zurück. Vodafone gibt es einem anderen Kunden als "Neugerät"

Die Altgeräte werden nicht an Neukunden weitergegeben, sondern recycelt.

Frag gerne bei jeder Versicherung nach, um ein weiteres Beispiel zu nennen. Dinge haben einen Neuwert und einen Zeitwert.

Ich habe sehr oft mit Versicherungen zu tun. Den Unterschied musst du mir also nicht erklären. Du dagegen bist einen Vertrag eingegangenen. Und dort steht ganz klar in den AGB wozu du dich verpflichtet hast. Dazu gehört die Entrichtung des Neupreises für den Router, solltest du ihn nach Vertragsende nicht zurück geben. Das ist auch leider so.

Und für ein gebrauchtes Gerät möchtest doch du auch nicht den Neupreis bezahlen, wenn du 2 Jahre lang schon Mietgebühren bezahlt hast, oder?

Du hast aber keine Miete dafür bezahlt. Ich zitiere dich mal aus deiner ursprünglichen Frage:

Dann wiederum wurde mir auch keine Miete für das Gerät in den 2 1/2 Jahren Vertragslaufzeit berechnet.
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sumi79  06.10.2019, 08:35
@GracieLouFree

Ob du das fair findest oder nicht, das überlasse ich dir. Um nochmal zurück auf deine ursprüngliche Frage zu kommen, so möchte ich diese dir noch besser verdeutlichen:

Muss ich das Gerät tatsächlich bezahlen oder ist das nur eine "Schickane" von Vodafone?

Du musst das Gerät tatsächlich bezahlen, weil du mit den AGB dem als Vertragsgegenstand zugestimmt hast. Vertraglich vereinbarte Pflichterfüllung von beiden Seiten ist keine Schikane, weil jeweils beide Parteien dem Vertragsinhalt und Vertragsbedingungen rechtswirksam zugestimmt haben.

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