Durch einen Fehler von Airbnb waren wir nach Ankunft ohne Unterkunft, wie sieht die rechtliche Lage aus?
Wir hatten ca 2-3 Monate vor Urlaubs antritt ein Airbnb für eine Woche gebucht, der Preis war gut, Lage war perfekt, sowie Küche und genügend Schlafzimmer vorhanden.
Nach dem wir pünktlich wie in der App angezeigt um 14 Uhr zum Check in da waren (nach 6 Stunden Fahrt), fanden wir jedoch niemanden vor. Nach Anruf bei der Kontaktperson stellte sich heraus das dieser nicht mehr der Besitzer der Wohnung war und dies aber auch mit Airbnb geregelt war. Nach Anruf bei Airbnb kam nur die Antwort "Oh ja stimmt, unser Fehler, wir haben es anscheinend nicht aus den Verfügbaren Wohnungen genommen".
So kurzfristig war mitten in der Stadt natürlich nichts zu finden und wir mussten ein preislich teureres Hotel nehmen und haben dann am nächsten Tag ein sehr schlechtes Zimmer für 4 Personen bekommen, ohne Küche und nur 1 Zimmer mit Hoch Betten auf sehr engem Raum, aber zum gleichen Preis.
Kann man Ansprüche bei Airbnb geltend machen?
3 Antworten
Hallo,
Ansprüche geltend machen kann man immer - die Frage ist, ob man sie auch durchsetzen kann.
AirBnB sitzt in Irland - heißt, falls du den Klageweg beschreiten müsstest, würde dies wohl in Irland erfolgen.
EU-Recht scheint hier nichts, außer der Rückerstattung des gezahlten Preises vorzusehen, sofern das einzelne Landesrecht nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht.
LG, Chris
Erstmal ist fraglich, ob überhaupt schon mit der online Buchung bei Airbnb ein Mietvertrag, Beherbergungsvertrag geschlossen wurde. Zweitens ist fraglich, ob Airbnb lediglich der Übermittler der Leistung ist und ob der Vertrag alleine mit dem geschlossen wird, der das ganze auf Airbnb reinstellt. Nach meiner rechtlichen Einschätzung handelt es sich bei den Buchungen der Wohnungen auf der App lediglich um eine Reservierung und der Vertrag wird erst bei dem persönlichen vorstellen mit der Schlüsselübergabe geschlossen. Auch sehe ich auch Airbnb, da sie in der Pflicht sind, alle Angebote auf ihre Aktualität zu prüfen und auch andere Vertragstypische Pflichten übernehmen als den Hauptvertragspartner. In Betracht kommt daher mMn. ein Schadensersatzanspruch aus C.I.C (Culpa in contrahendo), den man geltend machen könnte.
Zumindest habt ihr einen Anspruch auf Erstattung eurer Zahlung. Welche eurer darüber hinaus angefallenen Kosten auf AirBnB abgewälzt werden können, kann letztendlich nur ein Gericht klären.