Dringlichkeitsschein = WBS?
Hallo, ich war beim Jugendamt und mir wurde ein Dringlichkeitsschein/Notfall-Schein Ausgestellt damit ich mir eine Wohnung suchen kann sie dann erstmal über das Jobcenter finanziert wird. Meine Frage ist dabei ob dieser Dringlichkeitsschein oder Notfalls hein das gleiche wie ein Wohnberechtigungsschein ist?
1 Antwort
Es gibt Kategorien von Wohnungen und Berechtigungsscheinen. Du sollst dort einen von höherer Priorität bekommen.
Das wäre nur relevant, wenn es noch gemeindeeigene Wohnungen gibt, die ausdrücklich für wohnungslose Personen vorbehalten sind. Die Gemeindebehörde oder gemeindeeigene Gesellschaft wäre dann verpflichtet, dich weiter oben auf eine Prioritätenliste zu setzen.
In der Realität des privaten Wohnungsmarkts hat das nach meiner Erfahrung keinerlei Auswirkung.