Dienstanweisung und Arbeitszeit Altenpflege

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zur Sache mit den 19 tagen darf das nicht sein ich arbeite selbst seit 5 Jahren in einem kleinen ambulanten dienst und bin auch schon in die leitungssache mit eingebunden ich denke wenn mal ein krankheitsfall auf dritt und das eine Seltenheit ist mal zusätzlich einzuspringen sollt das auch mal machbar sein aber halt eben selten Mitarbeiterpflege ist sehr wichtig

basemini1  06.09.2013, 07:13

Und zu den Sachen mit den Abrechnungen geht es bestimmt um die Leistungsnachweise das Abzeichnen und so weiter gibt bei uns auch immer wieder Probleme da Kollegen immer wieder vergessen abzuzeichnen ohne das alles richtig abgezeichnet ist kann nicht abgerechnet werden ohne Abrechnung kein Geld ohne Geld kein Lohn wir machen unsere Teamsitzungen und dann wird immer wieder mit den Mitarbeitern geredet das sie sich lieber zeit nehmen sollen die Akten durchzuschauen das geht schon ewig so aber das sowas so lange dauert versteh ich auch nicht und unbezahlt?

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palme26 
Fragesteller
 13.09.2013, 10:45
@basemini1

Ja, das wir zur Abrechnung kommen müssen, ist unbezahlt.

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Zwischen zwei Schichten müssen immer 11 Stunden Pause liegen und 19 Tage an einem Stück zu arbeiten ist auch verboten. Fazit: Ihr werdet beschissen und komplett ausgenutzt. Wahrscheinlich noch zu einem Hungerlohn.

maedchen2013  31.08.2013, 17:10

Ja müssen. Arbeite mal in der Gastronomie. Da siehste deine 11 Stunden. Da haste Tage wo du 14-16 Stunden am Stück ohne Pause arbeitest.

Das Leben ist kein Wunschkonzert und manche sind heute einfach zu verweichlicht.

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palme26 
Fragesteller
 31.08.2013, 17:22
@maedchen2013

Wenn du dir diese Branche aussuchst kann ich nichts dafuer. Sollche kommentare unterlaesst du, bitte. Die frage war ernst gemeint und auf solchen unfug kann ich verzichten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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martin7812  31.08.2013, 17:27
@maedchen2013

Das Ganze dient der Gesundheit von den Arbeitnehmern und hat nichts mit "verweichlicht" zu tun!

Es hilft niemandem, wenn man als Arbeitnehmer irgendwann einmal wegen Schlafmangels krank wird (Schlafmangel kann z.B. Herzinfarkte auslösen) und dann auf Kosten der Allgemeinheit medizinisch behandelt werden muss.

Als Altenpfleger ist das sogar noch schlimmer: Wenn man nach einer Nacht, die bis 0:30 gedauert hat, Frühschicht hat und deswegen kaum geschlafen, dann könnte es ja passieren, dass man aus Versehen beim Pflegen der alten Menschen irgendetwas falsch macht, die Medikamente verwechselt oder so. Dann gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch noch die alten Menschen!

Deswegen ist so etwas ja auch verboten. Für den Chef drohen übrigens eine Geldstrafe in der Höhe von 6 Monatsgehältern oder ein Jahr im Knast.

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Sommer7713  02.09.2013, 11:25
@maedchen2013

Burn Outs und Depressionen sind die Volkskrankheiten Nr. 1 in unserer Gesellschaft und verursachen den Krankenkassen die meisten Kosten. Der Gesetzgeber wird sich schon was dabei gedacht haben, als er den Arbeitsschutz erfand. Leider meinen sehr viele Arbeitgeber, sich nicht dran halten zu müssen. Anstatt, dass die Allgemeinheit für Kosten aufkommt, sollten dies genau jene Arbeitgeber tun müssen, die so was von ihren Mitarbeitern verlangen.

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Ob es erlaubt ist, 3 Wochen durchzuarbeiten, weiß ich nicht.

Es ist aber definitiv nicht erlaubt, Dienstanweisungen in der Freizeit zu geben. Falls der Chef eine Dienstanweisung gibt, so gilt die Wartezeit als Arbeitszeit und muss entsprechend bezahlt werden.

Außerdem darf man pro Tag nicht mehr als 10 Stunden Arbeiten und zwischen dem "Feierabend" des einen Tages bis zum Arbeitsbeginn am nächsten Tag müssen mindestens 11 Stunden liegen.

Wenn der Chef also verlangt, dass Mitarbeiter bis 0:30 anwesend sind, darf er diese nicht zur Frühschicht einsetzen.

Die Strafen für die Missachtung dieser Regelungen können extrem hoch ausfallen!

Wahrscheinlich ist dem Chef einfach nicht bewusst, dass eine Dienstanweisung außerhalb der Arbeitszeit nicht zulässig ist bzw. dass - wenn das Warten als Arbeitszeit verstanden wird - die Regelungen nicht eingehalten wurden.

Leider weiß ich nicht, wie ich mich in diesem Fall verhalten würde, da ich mich auch nicht unbedingt mit meinem Chef anlegen würde.

Nein, beide Sachen sind nicht erlaubt. Willkommen in der Altenpflege. Da sind solche Dinge durchaus gang und gebe. Wieso sich das die Pflegekräfte gefallen lassen, weiß ich nicht. Was tun? Geh aufs Arbeitsamt und beantrage eine Umschulung, sonst bist du eines Tages kaputt.

das ARBEITSZEITGESETZ regelt arbeitszeiten und pausen.