Darf wegen einem Urlaubstag der freie Tag gestrichen werden?

3 Antworten

Das dürfte eigentlich nicht sein. Denn der freie Montag war ja als Ersatz für einen anderen, eigentlich freien Tag, den du aber freundlicherweise wg. des Kollegen gearbeitet hast, gedacht. Wenn man dir den Tag jetzt quasi wieder abzieht ist das nicht gerecht....der Tag wurde nun also doch nicht als frei gewährt! Für zusätzlich gearbeitete Zeit MUSS aber ein Freizeitausgleich erfolgen. Ob du danach Urlaub hast spielt doch keine Rolle. Der steht dir lt. Gesetz ohnehin zu und man darf dich deshalb nicht um den dir zu gewährenden Freizeitausgleich behumsen.....um nicht zu sagen besch**ssen.

Nein, frei ist was andres als Urlaub.

Du hast während des Urlaubs also einen Tag gearbeitet, indem du für den Kollegen eingesprungen bist. Demnach hattest du zunächst einen Urlaubstag weniger. Zum Ausgleich sollte dieser verlorene Urlaubstag ans Ende gehängt werden, sprich auf den Montag - dadurch hätte deine ursprüngliche Zahl an genommenen Urlaubstagen wieder gestimmt.

Nun haben sie dir diesen Ausgleichstag als den freien Tag der Woche berechnet. Das ist nicht korrekt. Entweder sollte die Zahl deiner genommenen Urlaubstage jetzt tatsächlich um diesen einen Tag gekürzt werden, an dem du währenddessen gearbeitet hast oder aber du hast Anspruch auf einen freien Tag in dieser Woche, der noch gewährt werden muss.

Sag ihnen das so klar wie hier beschrieben. Es wäre gesetzeswidrig, dir mehr Urlaubstage abzuziehen, als du tatsächlich hattest.