Darf mein schulleiter mir ein spitznamen ohne das ich es will?

8 Antworten

Beim nächsten Mal kontern:

"Für SIE bitte immer noch Her/Frau/Fräulein Meier-Müller-Schulze (alternativ der Vorname) und nicht Miniuhoppsmäuschen/Spitzname!"

Du kannst und darfst auf korrekter Anrede bestehen. Rechtsgrundlage ist zB in NRW die

Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)

§ 7 Unparteilichkeit

(1) Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Aufgaben unparteilich wahrzunehmen

(2) In Erziehung und Unterricht ist alles zu vermeiden, was die Empfindungen Andersdenkender verletzen könnte (§ 2 Absatz 7 Satz 4 SchulG).

Kommt drauf an, wie er dich nennt. An meiner Schule hat eine Lehrerin die Schüler immer Mäusschen genannt und es gab Lehrer, die Schüler auch mit Abkürzungen bzw. Spitznamen angesprochen haben z.B. wurde dann aus Alexandra „Alex“ oder sowas. Da wurde aber nie etwas gesagt.

Hast du es ihm schon gesagt? Das geht normalerweise ganz ohne Anzeige.