Darf man Screenshots von Facebook Gruppen öffentlich auf seinem Blog posten?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist rechtlich umstritten. Zum einen könnte ein Kommentar dem Urheberrecht unterliegen. Betonung auf "könnte", weil die meisten Kommentare die Schöpfungshöhe dafür nicht erreichen.

Dann kommt der Datenschutz ins Spiel. Du hast zwar die Namen gelöscht, und gehst davon aus, dass es Fake-Profile sind. Allerdings haben die Leute mit der Erstellung der Kommentare auch ihre Zustimmung zur Veröffentlichung für Facebook gegeben. Dein Blog läuft auch auf FB - ob das den Kommentator in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt, wo der Kommentar veröffentlicht wird, würde ich mal bezweifeln. Eine Rechtsprechung darüber gibt es wohl noch nicht. Zudem hat der Nutzer die Möglichkeit seine Daten jederzeit auf Antrag löschen zu lassen.

Dann wäre da noch das Persönlichkeitsrecht. Da fallen solche Kommentare mit Sicherheit drunter. Allerdings können sich die Ersteller mM da nicht auf eine Beeinträchtigung ihres Persönlichkeitsrechts berufen.

Da die AGB von FB bisher nicht richterlich gekippt wurde und die Kommentare innerhalb von FB bleiben, spricht meiner Meinung nichts dagegen, diese dort praktisch "zu sammeln und zu vervielfältigen".

Streunekater95 
Fragesteller
 13.07.2021, 13:30

Danek für die Info das hilft mlr gut weiter ich hatte ja extrem veile Drohungen und Nachrichten von den Leuten deren Kommentare ich gepostet hab erhalten, das es strafbar sei, ich wusste irgendwie das Soziale Netzwerk eine rechtlich Grauzone ist und man da nicht viel machen kann nur wusste ich jetzt noch ob ich tatsächlich deswegen belangt werden kann.

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tinalisatina  13.07.2021, 14:01
@Streunekater95

FB hat in ihrer Satzung folgenden Passus:

Für Inhalte […], die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, erteilst du uns […] die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“).

Das bedeutet, dass Facebook auch urheberrechtlich geschützte Kommentare auf Dritte, also auch Blogbetreiber, übertragen darf. Und die Kommentare dprfen auch auch dann in der Blogdatenbank verbleiben, wenn sie bei Facebook gelöscht werden.

Der Passus ist zwar umstritten, aber nicht gerichtlich widerlegt. Damit dürftest Du Dich beruhigt zurücklehnen, was die Wiederveröffentlichung von geposteten Kommentaren betrifft. Wenn Du willst, schreib den Leuten, sie sollen sich mal Punkt 2.1 der FB Nutzungsbedingungen anschauen.

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