Darf man mit dem alten Aufenthaltstitel (alter Nachnamen durch Eheschließung) ins Ausland?
Ich habe vor kurzem geheiratet und wir werden in 2 Wochen in die Flitterwochen fliegen. Ich habe einen unbefristeten Aufenthaltstitel mit meinem alten Nachnamen. Darf ich nun mit diesem Aufenthaltstitel problemlos ins Ausland?
1 Antwort
Nein. Dein deutscher Aufenthaltstietel interessiert das Land, in das du reist eigentlich nicht weiter. Aus dem Titel leitest du keine dort gültige Einreiseberechtigung ab.
Maßgeblich sind die Einreisebestimmungen, die dort für deine Staatsangehörigkeit gelten. Da die dich also am Flughafen wieder nach Hause schicken könnten, solltest du dich da ganz schnell informieren.