Darf man mit 15 theoretisch auf Minijob-Basis Kellner etc.?

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Die Arbeitszeiten sind nach dem Jugendarbeitschutzgesetz sehr eingeschränkt. Abends, wenn in der Gastronomie viel Personal benötigt wird, darfst Du gar nicht arbeiten.

Hier ein Auszug aus dem Gesetz:

“nicht nachteilig beeinflußt. Die Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung finden die §§ 15 bis 31 entsprechende Anwendung.“

Du darfst am Tag nur 2 Stunden. Gastro macht da wenig Sinn.