Darf er das Haus kaufen?

1 Antwort

Grundsätzlich muss man sich bei der Beurkundung mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen. Der Notar kann jedoch die Identität als feststehend betrachten, wenn er trotz abgelaufenem Ausweisdokument keine Zweifel an der Identität hat. Gerade ältere Leute haben häufiger abgelaufene Pässe. Aber hier reicht schon der hoffentlich noch gültige Aufenthaltstitel als Identitätsnachweis aus.