Darf ein Gesundheitsamt Zwangsuntersuchungen anordnen bei Kindern , Piloten und Ärzten selbst?

2 Antworten

Kann nur sagen, Piloten müssen regelmässig zum Arzt, tun sie es nicht ist die Fluglizens weg.

Verstehe die Frage nicht so ganz. Bei Kitakindern ist es so, dass die Kita ein Kind mit Krankheitsverdacht nach Hause schicken muss und anordnen darf, dass es bei bestimmten, vor allem meldepflichtigen Krankheiten (hier käme das Gesundheitsamt ins Spiel) nur mit einem Attest wieder zurück in die Kita kommen darf. Sprich, erst wenn es gesund ist, also beim Arzt vorgestellt wurde, der es dann bescheinigt.

Sollte das Kind trotz ansteckender Krankheit in die Kita kommen, muss die Kita handeln, schließlich müssen andere gesunde Kinder vor Ansteckung geschützt werden. Im Extremfall kann die Kita dann das Jugendamt informieren, da Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt, wenn die Eltern mit ihrem Kind trotz mehrfachen Hinweisen und deutlicher Krankheit nicht zum Arzt gehen. Einige Krankheiten sind schließlich nicht ohne Grund meldepflichtig.

Es kann vorkommen, dass das Gesundheitsamt eine ganze Kita-Einrichtung überprüft, falls ein schwerer Krankheitsfall vorliegt, und alle Kinder und Erzieher, "verpflichtet" werden, sich beim Arzt untersuchen zu lassen, ob sie sich angesteckt haben.
Verpflichtend = Es steht niemand sofort vor der Tür, wenn man es nicht tut, aber solange man nichts nachweisen kann, darf das Kind nicht zurück in die Kita bzw der Erzieher nicht wieder arbeiten. Woraus folgt, dass man eigentlich keine andere Möglichkeit hat, als zum Arzt zu gehen.

Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.