Darf ein biometrisches Passbild gespiegelt sein?
Funktioniert die Gesichtserkennung auch, wenn es sich um ein gespiegeltes Bild handelt?
Danke im Voraus!
3 Antworten
Wie du unten sehen kannst ist die Vorlage, wie ein biometrisches Passbild auszusehen hat symmetrisch. Ein Foto, das gespiegelt den Anforderungen entspricht, entspricht diesen auch ungespiegelt und umgekehrt.
Was dein Fotograf erzählt macht überhaupt keinen Sinn. Bilder zu spiegeln ist sehr unprofessionell und du kannst von ihm verlangen, dass er dir die "richtigen" Bilder gibt oder du musst nicht bezahlen.
Davon abgesehen kannst du davon ausgehen, dass man bei einer Gesichtsdeformationen die Regeln nicht so streng auslegen wird. Ein gespiegeltes Foto entspricht allerdings nicht den Anforderungen, dass dein Gesicht im Original abgebildet sein muss und wird vermutlich nicht akzeptiert.
Hallo!
- Interessanterweise werden alle Fälle von ungültigen Aufnahmen aufgezählt, aber über Spiegelungen von Aufnahmen schreiben sie nichts?!
- Sollte da nicht irgendwo ein versteckter Passus darüber sein, dann ist ihnen da ein absoluter Lapsus passiert.
- So, wie ich das momentan verstehe, ist die Spiegelung der Aufnahme nicht verboten.
LG Bernd
Welchen Sinn sollte das haben? Es gibt Vorschriften, die einzuhalten sind. Hast du kein der Vorschrift entsprechendes Bild, gibts eben keinen Ausweis.
Lies dir die Vorschriften durch, du kannst ja mit dem Bild was du hast hingehen. Beim Amt werden sie dir schon erzählen ob das so ok ist.
Der Sinn ist, dass der Fotograf ansonsten kein biometrisches Foto hinbekommen hat, weil ich eine Gesichtsdeformation wegen früherem Kieferbruch und Gelenksresorption habe. In den Vorschriften steht ja nichts von Spiegelung, sondern nur Gesichts-/Augen-/Nasenbereich, Gesichtsausdruck etc.