Darf doch hinter meiner 4 Wände am telefon sprechen was ich will oder?

3 Antworten

Dumm wer sowas weiter erzählt als würde der Vermieter ihn für Monat gratis leben lassen

Klar darfst Du am Telefon sagen , was Du willst .

Damit kann Dir dein Nachbar beim Vermieter rechtlich gar nix .

Liebe Grüße


verreisterNutzer  23.10.2024, 01:56

Susan und wenn die Nachbarin bzw Vermieter hier in Gutefrage Mitglied sein würde würde

meine frage Beweismittel darstellen und Kündigung rechtfertigen ?

Nein oder weil eine Beleidigung zählt nur persönlich oder schriftlich als privat Nachricht oder ?

SusanS1980  23.10.2024, 02:03
@verreisterNutzer

Ich schreibe hier nur meine Vermutung !!!! Ich vermute , das es nicht zählt und rechtlich gesehen entweder keine Relevanz haben könnte oder vielleicht das es unrechtmäßig aufgenommen wurde . Bin mir da aber nicht sicher !! Ich würde mir aber wegen so einer Lapalie keine Sorgen machen ! Nur , weil ein Vermieter von jemandem irgendwas erzählt bekommen hat , schmeißt der einen nicht raus .

verreisterNutzer  23.10.2024, 02:05
@SusanS1980

Eben man kann sich mal aufregen und am telefon an ihrem Bruder erzählen es ist ja Mietraum vier Wände wenn die Wohnung hellhörig ist kann ich doch dafür nichts machen

SusanS1980  23.10.2024, 02:14
@verreisterNutzer

Um jemanden aus einer Wohnung schmeißen zu lassen , muss man rechtlich gesehen erstmal ganz sammeln und sich das dann auch noch bestätigen lassen . Wird schon nix schlimmes passieren .

Eigentlich schon aber es gibt manche Nachbarn die lassen einen nicht un ruhe leben. Sind das ältere Nachbarn?