Bitte helft mir zum Thema Bestattungspflicht / Totenfürsorgerecht?

2 Antworten

Grundsätzlich kann jeder als Besorger der Bestattung auftreten, oft sind Familienangehörige nicht so schnell zu erreichen/ zu ermitteln und die Bestattung muss innerhalb eines Zeitraumes stattfinden.

Im Todesfall müssen grundsätzlich die Angehörigen den Bestatter beauftragen, sie sind “bestattungspflichtig”. Dies ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer festgelegt. Deine Großmutter fällt unter diese Angehörigen, der Bestatter hat sicher in gutem Glauben gehandelt.

In der Regel sehen die Bundesländer die Reihenfolge so vor: der Ehepartner oder die Ehepartnerin / der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin/ die volljährigen Kinder / die Eltern/ die Großeltern/ die volljährigen Geschwister und Enkelkinder

Damit haben sie dich übergangen, ganz klar. Nur was jetzt noch tun? Du kannst sie nicht verklagen. Kümmere dich um den Nachlass, du bist Erbe, wenn deine Mutter kein Testament hinterlassen hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die Reihenfolge ist : Ehepartner, Kinder, dann erst, wenn diese nicht vorhanden, die Eltern.

Es ist echt ein Frechheit, was deine Großmutter da unternommen hat. Es ist nun leider zuspät, wobei ich mich frage, wo wohnst du, wie konnte deine Großmutter so schnell handeln? Auch muss grundsätzlich für eine Einäscherung eine Entscheidung des/der Verstorbenen vorliegen oder die nächsten Angehörigen datzu befragt werden. Ich würde dem Bestatter auf jeden Fall noch einmal auf die Füße treten, denn er hätte deine Großmutter noch leiblichen Kindern fragen müssen und wie die zur Feuerbestattung stehen.

Nun ist es jedoch zu spät, du hast wenigstens erwirkt, daß sie in ein Grab gekommen ist.

Mach damit deinen Frieden- ich würde an deiner Stelle den Großeltern jedoch keinen Cent dazugeben, bzw. die Kosten übernehmen. Wer die Musik bestellt, der zahlt- sollte auch Herr Einstein Stiefgroßvater wissen.

Du kannst dir jederzeit eine Sterbeurkunde vom zuständigen Standesamt ausstellen lassen.

Bestattungsrechnung wozu? Du zalhst nicht, soll sie doch mit der Rechnung glücklich werden.

Dddrrrr1 
Fragesteller
 02.03.2022, 12:38

Danke erst einmal. Das ist eine sehr schnelle und ausführliche Antwort. Um dir deine Fragen zu beantworten teile ich dir mit das meine Großmutter durch mich vom Tot meiner Mutter am darauffolgenden Tag erfahren hat. Diese wohnen in Norddeutschland und wir in der Nähe von Köln und ich empfand es trotz der wenigen Kontakte zwischen meiner Mutter und ihrer Mutter als meine Pflicht ihr das mitzuteilen. Es ist ihr "kopfding" damit klar kommen zu müssen als letztes für ihre Tochter nur noch eine Urne ausgewählt zu haben. Desweiteren ist es für mich und meine Seele wichtig einen Teil zu den ganzen Kosten beizutragen. Da die beiden es ja quasi einfach übernommen haben möchte ich auch im Interesse meiner Mutter nicht einfach nichts dazu beitragen. Ich weiß aufgrund fehlender Dokumente nur das was uns die Notärztin am schlimmsten Tag meines Lebens mitteilte als wir am Ort des Geschehens ankamen. Natürlicher Tot... Aber will da jetzt nicht näher drauf eingehen. Jedenfalls ist dieser Herr und meine Großmutter doch verpflichtet mich da mit einzubeziehen oder? Daher gibt's doch diese Gesetze... ???

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