Bindung an den Antrag?

1 Antwort

Ich meine, es liegt an Angebot des Verkäufers über den Verkauf der Äpfel zu 8 €/kg vor.

Das vorherige Angebot über 5 kg/kg hatte sie nicht sofort angenommen und damit war der Verkäufer hieran nicht mehr gebunden, Par. 147 Absatz 1 Satz 1 BGB. Sie hätte es zwar eine halbe Stunde vorher annehmen können. Das hat sie aber nicht sofort getan, sodass der Verkäufer an sein Angebot nicht mehr gebunden war.

Er konnte deshalb eine halbe Stunde später ein anderes Angebot machen.

Die Bindungsfrist ist hier "sofort", da Frau Carstens und der Verkäufer anwesend waren.