Bin ich noch vollzeitschulpflichtig?

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Letztendlich hängt das vom Bundesland ab. In den meisten Bundesländern gilt allerdings, dass bis zur 9. oder 10. Klasse die sogenannte Vollzeitschulpflicht greift und danach noch bis zum 18. Lebensjahr die sogenannte Berufsschulpflicht gilt.

Bedeutet, wer in diesen Bundesländern nach der 9. oder 10. Klasse mit der Schule fertig ist/aufhört, muss im Anschluss entweder eine Berufsausbildung machen oder an Alternativen zur Erfüllung dieser Form der Schulpflicht teilnehmen, z. B. das BVJ oder BGJ. Eine weitere Option wäre ansonsten noch ein Freiwilligendienst, also FSJ oder FÖJ.

Was nicht geht: statt Ausbildung oder Schule einfach arbeiten gehen oder nur Praktika machen!