Bahncard?

1 Antwort

Ich glaube, dass wir unter Kündigungsfrist und Vertragslaufzeit unterscheiden müssen. Du kannst zb eine Kündigungsfrist bis einem Monat vor Vertragsverlängerung haben. Wenn du das verpasst, dann ist es möglich, dass sich der Vertrag automatisch verlängert und du das Jahr über zahlen musst, obwohl du nachträglich gekündigt hast. Jenachdem was in den AGB steht, kannst du nicht widerrufen oder rückwirkend kündigen. Fazit: Wenn ich das richtig verstanden habe wirst du zahlen müssen. Verbuche das einfach unter Lehrgeld:)