Aufbarseminar rechtzeitig fertig aber Bescheinigung ein Tag spät abgegeben?

1 Antwort

Gemäß § 2a Abs. 3 StVG ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn das Aufbauseminar nicht innerhalb der gesetzten Frist absolviert wurde.

Anscheinend hast du es aber innerhalb der Frist absolviert. Nur weil du den Schein einen Tag später abgibst, ändert das nichts daran, dass du es fristgerecht absolviert hast. Ich sehe daher kein Problem. Die Fahrerlaubnisbehörde sollte das anerkennen.


Eisberg73 
Beitragsersteller
 08.10.2024, 23:27

Danke für deine Antwort.