Arbeitszeugnis?

1 Antwort

Hallo,

da eine Rechtsberatung hier schlichtweg nicht möglich ist, stellt sich die Frage, was du dir von einer Antwort hier erwartest? Willst du dich nun auf die Meinung eines Laien verlassen, weil 2 Profis unterschiedlicher Meinung sind?

Meine Ansicht... aber eben die eines Laien.

Ach im einfachen Arbeitszeugnis darf ein Hinweis auf lange Fehlzeiten enthalten sein, da es hier z.B. auch um die Beurteilung der tatsächlichen Berufserfahrung geht. Wenn man von 4 Jahren über 2 Jahre gefehlt hat, hat man nun mal keine 4 Jahre Berufserfahrung.

Eine exakte Angabe darf aus meiner Sicht aber nicht erfolgen. Ob das Arbeitsrechtlich zulässig wäre, bin ich nicht mal sicher, sehe aber alleine schon potentielle Konfliktpunkte beim Datenschutz.

Ein Satz, dass das Arbeitsverhältnis von längeren Ausfallzeiten geprägt war dürfte hingegen zulässig sein. Auch der Satz wird künftige Arbeitgeber aber hellhörig machen.

LG, Chris