Arbeitsunfall?
Hallo
Ich bin Auszubildende und arbeite im Einzelhandel. Diese Woche hatte ich mit einer Kollegin nach Ladenschluss die Kasse gezählt. Dabei kam ein Räuber, richtete die Waffe auf mich und sagte das ich zur seite gehen soll. Die Arbeitkollegin sollte das Geld raus rücken. Danach wurde natürlich die Polizei alarmiert.
Meine Frage wäre ob es als arbeitsunfall zählt und wenn ja wer muss es der Berufsgenossenschaft melden? Ich musste die Woche zwar nicht arbeiten aber dürfte ich zum Beispiel erstmal nur Tags / Mittags Arbeiten und nicht mehr so spät oder darf ich auf meinen Wunsch bei einem anderen Standort arbeiten gehen ?
Ich habe Angst das wenn ich wieder dort arbeite und die Kasse gezählt wird, der Räuber wieder kommt.
1 Antwort
Kann ich total verstehen das du erstmal das verarbeiten musst. Spricht mit deinem Chef und bitte darum Tagsüber zu arbeiten zumindest mal bis Jahresende.
Ansonsten als Tipp:
Verstehe nicht wenn Ihr Kassensturz macht Zählst dann nimmt man die doch mit in einen Hinterraum oder schließt den Laden ab.
ansonsten wenn viel geld in der Kasse ist immer mal zwischenleeren und im Tresor einschließen.