Arbeitskammer Anwalt Beratung Wer schreibt ?

1 Antwort

Naja, das ist nicht ganz so einfach. Einmal ist die Frage, ob die Dame, die Dich beraten hat, Rechtsanwältin ist oder in anderer Funktion berät. Zweitens könnte sie ein Schreiben in deiner Angelegenheit nur unterschreiben, wenn sie dafür eine Vollmacht für Dich hat, die ihr erlaubt, Dich zu vertreten. Diese Vollmacht müsste dann auch im Schreiben erwähnt sein und die Antwort würde dann auch an die Arbeitskammer gehen.

Deshalb wurde hier ein rechtlich zutreffendes Schreiben aufgesetzt, dass Du nur unterschreiben und wegschicken musst. Dieses Schreiben hat wahrscheinlich die gleiche Wirkung wie das Schreiben eines Anwaltes, denn es kommt ja auf die rechtliche Situation an. Schicke es doch weg und warte einfach mal ab.

Der vorherige Fall liegt ja ganz anders. Da hat die Mitarbeiterin der Arbeitskammer einen Zettel für das Gericht mitgegeben, da ging es nicht um Vertretung nach außen in deinem Namen, sondern vermutlich um Sachaufklärung und Richtigstellung gegenüber dem Gericht. Sie hat Dich damit aber nicht - wie ein Rechtsanwalt - vor dem Gericht vertreten.