Arbeitskammer Anwalt Beratung Wer schreibt ?
Also ich war damals auch schon zwei mal bei Arbeitskammer. Einmal wegen Mietrecht, da hatte ich eine tolle Beratung was ich meinen Vermieter sagen soll von denen. Dann hatte ich noch eine Strafanzeige damals von einer gefälschter Louis vuitton Tasche die ich mit 17 dummerweise ahnungslos bestellt habe. Da hat die Beraterin mir ein Zettel geschrieben schriftlich für den Gericht das ich den abgeben sollte dann war alles erledigt und geklärt! Sooo heute war ich bei einem Kaufvertrag fall ! Auch bei dieser arbeitskammer. Und ich habe einfach von pairfiance Inkasso einfach rechnung bekommen wo ich kein vertrag gemacht habe und fordern mir Geld!!! Auf der seite von pairfinance Rezension da haben viele auch den problem wie ich ! Die betrügen uns einfach und stellen uns in Rechnung obwohl ich nicht mal bei denen einen vertrag hatte! Sooo jetzt habe ich eine komische dame bei dem Gespräch gehabt von Kaufrecht die sagt einfach ich kann dir ein schreiben für dich aber ich werde das nicht unterschreiben sondern SIE ! Also hat sie das nur für mich geschrieben! Wieso das den die anderen von damals haben alles selber geschrieben für mich und selber unterschrieben! Sonst könnten die firma denken ich war nicht mal beim anwalt! Ausserdem war die frau so unfreundlich und sagte einfach nicht das sie noch mehr schulden machen häää ich habe keine SCHULDEN!!!! Ich habe kein Vertrag unterschrieben nichts! Meine frage ist geht man zum arbeitskammer und wer schreibt eigentlich den schreiben ? Sie für mich oder Sie! Ich meine sie ist doch anwalt! Verstehe ich nicht! Aufjedenfall hat sie mit mir auch kicht weiter beredet wie es weiter geht! Einfach zettel mitnehmen und ich soll das dahin schicken!
1 Antwort
Naja, das ist nicht ganz so einfach. Einmal ist die Frage, ob die Dame, die Dich beraten hat, Rechtsanwältin ist oder in anderer Funktion berät. Zweitens könnte sie ein Schreiben in deiner Angelegenheit nur unterschreiben, wenn sie dafür eine Vollmacht für Dich hat, die ihr erlaubt, Dich zu vertreten. Diese Vollmacht müsste dann auch im Schreiben erwähnt sein und die Antwort würde dann auch an die Arbeitskammer gehen.
Deshalb wurde hier ein rechtlich zutreffendes Schreiben aufgesetzt, dass Du nur unterschreiben und wegschicken musst. Dieses Schreiben hat wahrscheinlich die gleiche Wirkung wie das Schreiben eines Anwaltes, denn es kommt ja auf die rechtliche Situation an. Schicke es doch weg und warte einfach mal ab.
Der vorherige Fall liegt ja ganz anders. Da hat die Mitarbeiterin der Arbeitskammer einen Zettel für das Gericht mitgegeben, da ging es nicht um Vertretung nach außen in deinem Namen, sondern vermutlich um Sachaufklärung und Richtigstellung gegenüber dem Gericht. Sie hat Dich damit aber nicht - wie ein Rechtsanwalt - vor dem Gericht vertreten.