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Wie wird der Urlaub beim befristeten Vertrag berechnet, wenn man nicht weiß, ob der Vertrag später verlängert wird?
- Ganz normal auf ein Jahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember), ganz egal, wann man im Jahr angefangen hat zu arbeiten?
- Oder von dem Datum an, an dem man angefangen hat zu arbeiten, bis zum voraussichtlichen befristeten Ende, d.h. auch wenn man nicht weiß, ob der Vertrag DOCH noch verlängert wird?
Zum Beispiel:
Ich habe letztes Jahr Juli (d.h. Mitte, nicht Anfang des Jahres), angefangen, im Einzelhandel zu arbeiten und einen befristeten Vertrag auf 1 Jahr bekommen.
Das heißt: ich werde, nach Ablauf des Jahres, also dieses Jahr im Juli wahrscheinlich gekündigt; was ja aber noch nicht feststeht, weil es ja nur "befristet" heißt, ja?
Nun, ich habe "30 Urlaubstage im Kalenderjahr, bezogen auf eine 6 Tage Woche". (Übrigens, Arbeiten tue ich aber immer nur 5 Tage !?! )
Heißt es, dass mir vom letzten Jahr 15 Tage Urlaub zustehen und auf dieses Jahr ganze 30 Tage, egal ob man mich nach Ablauf meines befristeten Vertrages kündigt oder nicht? ...
Wird man mir die restlichen 15 Tage dieses Jahres, die ich ja nicht gebrauchen werde wegen Ablauf des Vertrages und der daraus resultierenden Kündigung, auszahlen?(Ps. Obwohl ich vom letzten Jahr ganze 15 Tage Urlaub übrig hatte, und wir dann einen Chefwechsel bzw. Inhaberwechsel des Geschäfts hatten, wollte mir der neue Chef andrehen, dass ihm der alte Chef angeblich gesagt hatte, dass ich vom letzten Jahr keine Urlaubstage mehr hätte!! Aber auch dazu habe ich schon eine Frage gestellt gehabt. - Und auf meinen Lohnabrechnungen war komischerweise auch nicht notiert, ob ich Urlaub genommen hätte oder nicht, was seltsam ist!