Arbeiten mit Vertrag oder Personalbogen?

1 Antwort

Sobald Dir Arbeit angeboten wird und Du sie aufgenommen, angetreten hast, hast Du einen Arbeitsvertrag...

... wenn auch (noch) nicht schriftlich. Das bedeutet dass zumindest die gesetzlichen, arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten. Wie z.B.

  • Kündigungsfristen
  • Urlaubsanspruch
  • Entlohnung (mindestens Mindestlohn)

... sofern kein Tarifvertrag gilt.