Anästhesie Gespräch ohne Erzigungsbereichtigten?

1 Antwort

Da Du Dich mit einem Arzt besprichst, kannst Du das Gespräch ohne Deine Eltern führen. Die ärztliche Schweigepflich ist ein hohes Gut und gilt auch für Minderjährige.

"Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen. Der Umfang der ärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab. Bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen gegeben ist. Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheimnis jedoch regelmäßig zu beachten. Maßgebend sind aber immer die Umstände des Einzelfalles."