Airsoft zu Karneval?

3 Antworten

Und jedes Jahr die gleiche Leier....

Wie Hrimthur schon erklärt hat, §42a wird nicht durch solche Sachen wie Karneval ausgehebelt.

Anscheinwaffen nach Waffengesetz ziemlich böse eingestuft, würde ich auf keinen Fall riskieren.

Nein, das Führen von Anscheinswaffen ist auch an Karneval/Fasching nicht erlaubt.