Ärztliche Erstuntersuchung mit 18?
Hallo, ich habe von meiner Stelle ein Brief bekommen wo drauf steht Zeugnis und ärztliche Erstuntersuchung (laut Jugendschutzgesetz) und ich war beim Arzt und da haben die mir gesagt dass ich das nicht brauche da ich schon 18 bin, die haben mir jedoch trotzdem eine Bescheinigung gegeben wo draufsteht dass ich gesund usw bin und geeignet für die Ausbildung. Was soll ich machen, bin ich auf der sicheren Seite ?
1 Antwort
Hallo puddingbretzel!
Im entsprechenden Paragraphen steht Folgendes:
"Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn 1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und 2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt."
(https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__32.html)
https://www.arbeitsrechte.de/erstuntersuchung-jugendarbeitsschutzgesetz/
Wenn du deine Stelle angetreten hast, als du bereits 18 Jahre alt warst, brauchst du diese Untersuchung nicht, da du ja kein/ Jugendliche/r mehr warst.
LG
gufrastella
Wenn du wegen der speziellen Stelle so eine Bescheinigung brauchst, dann solltest du diese vorlegen. Ansonsten frage doch bei deiner Stelle nach, welche Bescheinigungen nötig sind, und weise dabei auf dein Geburtsdatum hin.
Heißt das diese Bescheinigung ist ausreichend? Weil ich ja sowieso schon 18 bin