Ärztliche Erstuntersuchung mit 18?

1 Antwort

Hallo puddingbretzel!

Im entsprechenden Paragraphen steht Folgendes:

"Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn 1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und 2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt."

(https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__32.html)

https://www.arbeitsrechte.de/erstuntersuchung-jugendarbeitsschutzgesetz/

Wenn du deine Stelle angetreten hast, als du bereits 18 Jahre alt warst, brauchst du diese Untersuchung nicht, da du ja kein/ Jugendliche/r mehr warst.

LG

gufrastella


puddingbretzel 
Fragesteller
 13.07.2021, 18:40

Heißt das diese Bescheinigung ist ausreichend? Weil ich ja sowieso schon 18 bin

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gufrastella  13.07.2021, 18:50
@puddingbretzel

Wenn du wegen der speziellen Stelle so eine Bescheinigung brauchst, dann solltest du diese vorlegen. Ansonsten frage doch bei deiner Stelle nach, welche Bescheinigungen nötig sind, und weise dabei auf dein Geburtsdatum hin.

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