Abstinez nachweise urlaub?

1 Antwort

Das kann man auf den Infoseiten der Institute ganz einfach nachlesen.

Z.B. hier: https://www.tuev-thueringen.de/pk/fahreignung-tauglichkeit/strassenverkehr/alkohol-und-drogenabstinenz-onlineabstinenzvertrag/#c16757

Kann ich während meines Abstinenzbeleges in den Urlaub fahren? Wenn ja, wie oft bzw. wie lange?
Ja, natürlich. Sie müssen sich allerdings spätestens 3 Kalendertage vor Abreise in der Begutachtungsstelle abmelden. Eine spontane Abmeldung wird nicht akzeptiert und führt zum Vertragsabbruch. Insgesamt dürfen Sie sich bei 12-monatiger Laufzeit maximal 8 Wochen (56 Kalendertage) abmelden, davon nicht mehr als 6 Wochen am Stück (bei anderen Laufzeiten anteilig). Eine Abmeldung (von mehr als 2 Tagen am Stück) in den ersten und letzten 3 Wochen des Vertragszeitraumes ist jedoch nicht möglich. Das Gleiche gilt auch für geplante Reha- oder Klinikaufenthalte.
Bitte beachten Sie, dass Sonn- und Feiertage sowie Krankheit ebenfalls zur Abwesenheitszeit gehören, da eine Einbestellung auch zu einem Samstag und zu einem Montag denkbar ist.