AAnzeige zurückziehen?

2 Antworten

Was aus der Kategorie "Dumm gelaufen".

Zunächst mal: Ich weiß nicht, wie ich deine Frage verstehen soll, aber es hört sich für mich so an, als hättest du deinem Bruder gegenüber der Polizei Dinge unterstellt, von denen du dir zumindest nicht sicher bist, ob sie tatsächlich passiert sind. Falls das so ist, kommt eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) in Betracht.

Wie du sicher weißt, bist du weder verpflichtet, einen nahen Angehörigen (wie deinen Bruder), noch dich selbst zu belasten. Offensichtlich hast du beides (freiwillig) getan. Die Aussagen stehen jetzt im Raum, und, was noch wichtiger ist, in der Ermittlungsakte. Und da kommen die auch nicht mehr raus - egal, was du machst. Eine Chance, die Aussagen unverwertbar zu machen, besteht höchstens dann, wenn die Polizisten dich nicht (rechtzeitig) über deine Rechte belehrt haben, insb. über deine sogenannte Selbstbelastungsfreiheit. Da du allerdings freiwillig und aus eigenem Antrieb zur Polizei gegangen und da ausgesagt hast, dürfte das eher schwierig werden.

Die Staatsanwaltschaft und die Polizei sind dazu verpflichtet, Ermittlungen anzustellen, wenn sie von einer möglichen Straftat Wind bekommen. Es gibt zwar sogenannte Antragsdelikte, bei denen nur ermittelt werden darf, wenn das Opfer der Straftat einen förmlichen Strafantrag stellt. Das ist hier aber nicht der Fall, abgesehen davon bist du auch nicht das Opfer der Straftat. Man kann eine Anzeige nicht "zurückziehen".

Natürlich kannst du erneut aussagen und deine Aussage ändern - aber dann bleibt zumindest der Vorwurf der falschen Verdächtigung bestehen.

Mein dringender Rat: Besorg dir einen Anwalt! Bis dahin: Sag nichts mehr zur Polizei! Und dann befolge den Rat deines Anwalts.

Lii21 
Fragesteller
 26.04.2020, 14:45

Ja ich hab auch 3 Sachen zu Polizei gebracht die ich mein Bruder abgekauft hab und somit als Druckmittel benutzen wollte damit er in Therapie geht aber er hatte mir das erzählt das es von einen Einbruch war und er war so dicht das ich das alles falsch verstanden hab und er die Sachen selber von jemand erworben hat den er selber nicht kannte

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RIP - Du hättest zu einer Entzugsklinik mit ihm gehen sollen.

Die Polizei ermittelt jetzt gegen deinen Bruder. - auch wenn du deine Anzeige zurücknimmst.