450€ Job bei zwei mal die Woche Arbeit wann Gehalt?
Wann bekomm ich dann eig mein Gehalt wenn ich nur zwei mal die Woche arbeiten kann man das iwie ausrechnen oder so?
5 Antworten
Wann du es bekommst, kommt darauf an.
Bei uns bekommen die Aushilfen ihr Gehalt immer am 7. Teilzeit und Vollzeit am 1. da müsste es eigentlich einen festen Termin für die Überweisung geben, steht eventuell auch im Vertrag drinnen.
Je nach Betrieb kann das Datum etwas abweichen und bis spätestens den 15 überwiesen werden.
Ergänzung:
Entgelte nach dem Mindestlohngesetz MiLoG sind erst zum Ende des Folgemonats fällig.
Grundsätzlich ist das Gehalt (spätestens) am ersten Tag des folgenden Monats fällig (§ 614 BGB).
Vertraglich kann Anderes vereinbart sein; dann muss spätestens bis zum 15. des Folgemonats gezahlt werden.
Entgelte nach dem Mindestlohngesetz MiLoG sind erst zum Ende des Folgemonats fällig.
Das würde mit dem Arbeitgeber besprechen. Normalerweise gehen Gehälter anfangs oder Ende des Monats ein.
anfangs [...] des Monats
Wohl kaum ... es sei denn, Du meinst den Anfang des Folgemonats.
Entgelte nach dem Mindestlohngesetz MiLoG sind erst zum Ende des Folgemonats fällig.
Na nach 6 Wochen
Wie kommst Du denn bloß darauf? Das ist Unsinn.
Nach der gesetzlichen Bestimmung sind Monatsentgelte am Ende des laufenden Monats fällig (das wären dann Deine 6 Wochen).
Vertraglich kann Anderes vereinbart sein; dann muss spätestens bis zum 15. des Folgemonats gezahlt werden.
Entgelte nach dem Mindestlohngesetz MiLoG sind erst zum Ende des Folgemonats fällig.
Man bekommt am 15. das Gehalt des Vormonates. .....so einfach ist das
Auweia ... 🙄
Das mag ja bei Dir so sein, was aber noch lange nicht bedeutet, dass das allgemein so ist.
Das ist also nicht die Regel.
Die ist so, wie ich es beschrieben habe - aber offensichtlich hast Du das nicht verstanden.
Das ist beim ersten Lohn den man bekommt grundsâtzlich so ....das ist auch überhaupt nicht machbar 🤦🤦🤦
Auch das ist so undifferenziert Unsinn.
Wer am 1. eines Monats anfängt un ein festes Monatsentgelt erhält, kann das Geld am Ende des Monats erhalten. Und das ist dann auch so zu zahlen, wenn vertraglich nichts Anderes vereinbart wurde.
Anders mag das sein bei Beschäftigten mit unregelmäßigen Arbeitszeiten und davon abhängiger Bezahlung, bei denen das zustehende Entgelt erstam Monatsende ermittelt werden kann.
Nein das kann er eben nicht es kommt ja am monatsende noch die bearbeitungszeit und das geht nicht innerhalb von 4 Stunden
Himmel hilf! 🙄 Das habe ich doch gesagt!
Oder was verstehst Du an meiner Aussage
Anders mag das sein bei Beschäftigten mit unregelmäßigen Arbeitszeiten und davon abhängiger Bezahlung, bei denen das zustehende Entgelt erst am Monatsende ermittelt werden kann
nicht?!?
In diesem Fall muss aber spätestens bis zum 25. des Folgemonats gezahlt werden.
Das (eine solche Bearbeitszeit) ist bei regel- und gleichmäßigen Monatsentgelten aber überhaupt nicht erforderlich!
Na darum geht's doch die ganze Zeit warum diskutierst du dann überhaupt.... Ich denke ich werde dich anzeigen
warum diskutierst du dann überhaupt....
Weil Du eine allgemeine Behauptung aufgestellt hast, die so pauschal schlicht und einfach nicht stimmt - und Du offensichtlich meine Erklärung nicht kapiert oder einfach ignoriert hast.
Ich denke ich werde dich anzeigen
Beim Staatsschutz, bei der "Sitte", beim Dezernat "organisierte und Banden-Kriminalität" oder wo?
Ich frei mich drauf ...
Es steht in deinem Arbeitsvertrag wann du Geld bekommst.
Woher willst Du das wissen?