2. Berufsschultag bis 15 ihr trotzdem Arbeiten gehen?

2 Antworten

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/berufsschule-was-seit-2020-als-arbeitszeit-angerechnet-wird-145815/

Hat der Auszubildende an zwei Tagen in der Woche Unterricht an der Berufsschule, ist ihm ein Tag wie oben beschrieben anzurechnen. Für den zweiten Tag ist die Schulzeit einschließlich der Pausen anzurechnen. Ist am zweiten Tag noch Zeit zur durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit übrig und die Wegezeit steht im Verhältnis zur Restausbildungszeit, kann der Auszubildende an diesem Tag noch im Betrieb beschäftigt werden.

Der Teil trifft wohl auf Dich zu.

Angenommen Dein zweiter Schultag geht von 8 bis 15 Uhr, dann werden diese 7 Stunden als Arbeitszeit angerechnet.
Zusätzlich wird die Zeit von der Schule bis zu Deinem Betrieb als Arbeitszeit angerechnet.

Ist dieser Weg länger als 30 Minuten, sind damit Deine 7,5h für den Tag erfüllt. Alles was darüber geht, sind Überstunden.
Aber auch wenn die Fahrt kürzer ist, ist es natürlich fraglich, ob es sinnvoll ist für 30 Minuten (oder weniger) zu arbeiten.

Die Wegezeiten gehen zu Deinen Lasten.

Du hast halt bis 15 Uhr Schule und danach vermutlich frei? Bzw. die halbe Stunde wird auf die anderen Tage verteilt.

Die Modernisierung des BBiG regelt auch die Berücksichtigung von Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb für Erwachsene neu.  "Wegezeiten spielen keine Rolle mehr und werden nicht auf die Arbeitszeit beziehungsweise Ausbildungszeit angerechnet", sagt Arbeitsrecht-Experte von Chrzanowski.  So zumindest könne das Gesetz ausgelegt werden. Auch Ausbildungsberater Halder ist der Ansicht, dass Wegezeiten von und zur Berufsschule nicht mehr auf die Ausbildungszeit des Auszubildenden anzurechnen sind – und bezieht sich dabei auf den "eindeutigen und abschließenden Wortlaut des Gesetzes."  (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 BBiG)