16. Geburtstag feiern/Alkohol?

2 Antworten

Eine private Geburtstagsfeier kann so lange gehen, wie es die Eltern deiner noch 14- und 15 jährigen Freunde erlauben, das Jugendschutzgesetz greift dahingehend bei privaten Feierlichkeiten nicht. Es regelt ausschließlich den Aufenthalt an jugendgefährdenden öffentlichen Orten (Bars, Diskotheken, Kneipen und ähnliches). Demnach darf man z.B. erst ab 16 Jahren in Diskotheken und muss diese um 24.00 Uhr wieder verlassen, der allgemeine Aufenthalt in der Öffentlichkeit von Minderjährigen ist jedoch nicht wie fälschlicherweise häufig angenommen wird im Jugendschutzgesetz geregelt. 

Um dir rechtssichere Tipps zu geben, müssen die Kinder die Party wohl vor 0uhr verlassen.