Umtauschrecht bei E-Shisha?

1 Antwort

JEIN: wenn eine Ware mangelhaft ist, dann hast du das Recht auf Reparatur, Ersatz oder Geld zurück... nur bestimmt der Händler ob er dir gleich dein Geld zurück gibt oder den Artikel erst repariert oder umtauscht.

Das Gesetz sieht vor, das ein Kunde dem Händler/Hersteller 2 Mal das Recht zur Reparatur einräumen muss, bevor er das Recht auf Umtausch/Geld zurück hat...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich seit 10 Jahren intensiv mit dem Thema

Icarus964 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 00:33

Vielen Dank :)