Welche Strafe wenn man mit unter 14 Jährigen Sex hat?

Dommie1306  13.04.2024, 09:16

Wie alt bist du?

Ichbines388 
Fragesteller
 13.04.2024, 09:40

15 warum

3 Antworten

§ 176 StGB
Sexueller Missbrauch von Kindern
(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1.sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,
2.ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
3.ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

Daher meine Nachfrage, wie alt du bist.

Ist deine Freundin fast 14 und du gerade erst 15 geworden, bleibt es zwar ein sexueller Missbrauch von Kindern, aber das Gericht würde vermutlich von einer Strafe absehen.

Ist deine Sexualpartnerin erst 11 und du 28 schaut die Sache natürlich komplett anders aus.

Also, was würde in deinem konkreten Fall passieren? Solange sie freiwillig mit dir schläft, du sie nicht nötigst oder sonst was, kannst du ggf. dafür zwar angezeigt werden, das Gericht würde aber wohl von einer Strafe absehen...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Laut deiner parallelen Frage geht es wohl um Deutschland:

  • Wenn Du selber noch keine 14 bist: Keine Strafe. Verboten ist nur den Ü14 Sex mit U14 zu haben, nicht aber anderen U14.
  • Wenn Du Ü14 bist, aber der Alters-/Entwicklungsunterschied ist gering, dann wird das üblicherweise auch nicht bestraft (§ 176 Abs. 2 StGB).
  • Ist der Altersunterschied größer, so gilt bis mind. 18, ggf. auch bis 21 das Jugendstrafrecht, das die Erziehung zum Ziel hat. Da geht der Strafrahmen üblicherweise von einer Ermahnung bis zu gemeinnütziger Arbeit (Sozialstunden).
  • Spätestens ab 21 gilt dann das Erwachsenenstrafrecht, mit den Strafrahmen, wie man sie im StGB nachlesen kann.

Das gilt natürlich nur, wenn der Sex einvernehmlich war. War er das nicht, fallen die rechtlichen Konsequenzen ggf. natürlich drastischer aus - auch wenn der Täter noch keine 14 war.

Sexueller missbrauch von Kindern.

Würde mir Gefängnisstrafe rechnen, Bewährungsstrafe ist auch möglich.

Das Gericht kann auch ganz von einer Strafe absehen, das passiert ggf. wenn du nicht soviel älter bist.